Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

213
258
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Der Pay-TV-Markt in Europa steht vor einem Umbruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die nationalen Vermarktungsgrenzen und entschied, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen.

Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.
 
Eine Gutachterin des Gerichts hatte zuvor bereits empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang von Pay-TV-Übertragungen zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter. Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer aus Sicht des Ligaverbands nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08).
 
Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Murphys Anwalt hatte sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU gestützt. Dieser Einschätzung folgten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.Bundesliga drohen massive finanzielle Konsequenzen

 
Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, nachdem die Richter in Luxemburg die Weichen für einen europaweiten Wettbewerb gestellt haben. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender. 
 
Die Entscheidung hat zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar „gefährliche Zeiten“. Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.
 
Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine „Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar“ und sei nicht mit dem Unionsrecht konform. Unklar sind derzeit die Folgen des Urteils auf andere Pay-TV-Angebote wie Spielfilme und Serien.Konsequenzen für Spielfilme und Serien noch nicht absehbar

 
Das EU-Gericht schränkte ein, dass sich das Urteil nicht auf urheberrechtlich geschützte Inhalte anwenden lasse. Bei einzelnen Teile einer Übertragung wie beispielsweise der Hymne der Premier League handele es sich um geschützte Werke. Fußballspiele selbst stuften die Richter hingegen nicht als geschützte Werke ein.
 
In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine „öffentliche Wiedergabe“, die vom Urheber gebilligt werden müsste. Auch der Zugriff auf Spielfilme und andere Bezahlinhalte von attraktiven Konkurrenten aus dem deutschsprachigen Ausland könnte damit für die Kunden nur eingeschränkt geöffnet werden. Bislang waren über Zwischenhändler abgeschlossene Abos für Angebote von BSkyB, Canal Digitaal und anderen ausländische Bezahlplattformen generell in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt gewesen. 
 
Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.
 
Weitere Hintergründe zum Pay-TV-Empfang in Europa lesen Sie in unserem Glossar auf DIGITALFERNSEHEN.de[Marion Trimborn]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

213 Kommentare im Forum

  1. AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV Die DFL wird sich auch ärgern..so kurz vor dem Finale zur Rechteverhandlung 2013 ein Schuss in die Weichteile.
  2. AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV Dann kommen sie evtl. mal von ihren Mondpreisen runter...
Alle Kommentare 213 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum