Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Bundeskartellamt die Fusion zwischen der Axel Springer AG und der Pro Sieben Sat 1-Gruppe zu Recht untersagt hat.
Das Bundeskartellamt durfte die Fusion zwischen dem „Bild“-Eigner und der Sendergruppe verbieten, so der BGH in seinem Urteil: Die Einschätzung der Wettbewerbshüter, wonach auf dem Fernsehwerbemarkt im Zeitpunkt des Zusammenschlussvorhabens ein marktbeherrschendes Oligopol bestanden habe, sei korrekt (Az.: KVR 4/09), so der BGH in einer Mitteilung.
Das Bundeskartellamt hatte dem Springer-Verlag 2006 den Kauf der Pro Sieben Sat 1-Gruppe untersagt. Springer hatte zwar die Übernahmepläne fallen gelassen, aber dennoch gegen die Entscheidung geklagt, um Rechtssicherheit für künftige Übernahmen zu erlangen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [cg]
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