GEZ: Gebühr für UMTS-Handys

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Auch Mobilfunkgeräte, die über UMTS oder GPRS ins Internet gehen, sind ab 1. Januar 2007 gebührenpflichtig.

Dies bestätigte die GEZ gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Ab 2007 gilt jedes Internet-fähige Gerät laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag als TV-Empfänger.

Nach Interpretation der Gebühreneinzugszentrale zählen dazu auch Mobiltelefone, die über UMTS verfügen oder GPRS-Zugang zum Internet besitzen. Die Art des Bildschirms oder dessen Darstellungsgröße und -qualität hat dabei keinen Einfluß auf die Gebührenpflicht. „Ausschlaggebend ist, dass Rundfunkdarbietungen empfangen werden können“, lässt ein Sprecher der GEZ wissen. Damit stellten selbst monochrome, grob auflösende LCD-Displays keinen Grund dar, auf die Gelder zu verzichten.
 
Zahlungspflicht besteht nach Einschätzung der GEZ ebenfalls, sofern die mobilen TV-Übertragungen ohne öffentlich-rechtliche Beteiligung stattfinden. Auch dann würde nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 1, Abs. 2) eine Gebührenpflicht bestehen. [ak]

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