Jugendkanal darf seine Inhalte über Facebook und Co. verbreiten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Trotz der Bedenken, die Privatverbände in einem offenen Konsultationsverfahren geäußert hatten, darf der ausschließlich online ausgespielte gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF seine Inhalte auch auf Drittplattformen wie Facebook und Youtube verbreiten.

Trotz Bedenken der Privatverbänden darf der gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF seine Inhalte über Drittplattformen verbreiten, so sieht es die derzeitige Planung für das öffentlich-rechtliche Langzeitprojekt vor. In dem zu dem Online gestarteten offenen Konsultationsverfahren hatten Privatverbände die Einbettung der öffentlich-rechtlichen Inhalte in Onlineportale wie Facebook und Youtube kritisiert. In diesem Fall sei mit dem Verlust der redaktionellen Hoheit über diese Angebote zu rechnen. Die Rundfunkkommission der Länder hat sich nun mit den eingegangenen Stellungnahmen des Konsultationsverfahren befasst und gab den Forderungen der Privatverbände zu großen Teilen nicht statt.

In der Begründung heißt es, dass die Drittplattformen wesentlich für die Verbreitung der Jugendkanal-Inhalte seien, weil die Öffentlich-Rechtlichen damit dem Nutzungsverhalten der angepeilten Zielgruppe entgegen kämen. Ein Verbot dagegen würde „den Erfolg des gesamten Vorhabens in Frage stellen“.

Auch der Forderung der Privatverbände, lediglich kurze Zusammenfassungen auf den Drittplattformen anzubieten, zur Nutzung des Jugendkanal-Angebotes jedoch dann auf die Website des Onlinekanals zu verlinken, wurde nicht nachgegeben. Den Nutzern soll freigestellt werden, auf welcher Plattform sie die Inhalte des Jugendkanals nutzen – ob auf der des Jugendkanals oder anderen Internetportalen wie Youtube oder Facebook. Allerdings solle das eigene Portal als Hauptangebot entwickelt werden, dennoch soll es auch Inhalte geben, die Drittplattformen exklusiv zur Verfügung gestellt werden sollen. Lediglich von der Verbreitung von angekauften Filmen und Serien sei abzusehen, schon aufgrund lizenzrechtlicher Regelungen.
 
Auch muss der geplante Jugendkanal nicht auf Eigenwerbung und Crosspromotion verzichten, deren Unterbindung hatten die Privatverbände ebenfalls gefordert. Das hohe Ranking privater Medienanbieter bei Online-Angeboten soll wirtschaftliche Nachteile für die Privaten unwahrscheinlich machen.
 
Die Privatverbände haben im Vorfeld mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte der gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF in der jetziger Form sowie die dafür notwendige Änderung des Rundfunkstaatsvertrages durchgehen. [kw]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Jugendkanal darf seine Inhalte über Facebook und Co. verbreiten Wäre ja auch Blödsinn, wenn sie das nicht machen dürften! Heutzutage gehören YT und FB einfach dazu! Vor allem, wenn man die Jugend erreichen will!
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