Kabelverband Anga kritisiert Must Carry-Regulierung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Kritische Stimmen wurden beim Verband Privater Kabelnetzbetreiber (Anga) laut, da die Landesmedienanstalten die medienrechtlichen Belegungsvorgaben für Breitbandkabelnetze (Must Carry) weiter verschärfen wollen.

Danach drohe den Kabelunternehmen die Festschreibung einer Mindestanzahl analoger Kanäle bzw. die Verpflichtung, vor jeder Digitalisierung von Kabelkanälen die Zustimmung der Landesmedienanstalten einzuholen.

Zuvor hatten sich die privaten Fernsehveranstalter gegen eine schrittweise Digitalisierung der Kabelnetze ausgesprochen und statt dessen für einen kompletten Umstieg in einem Schritt zu einem späteren Zeitpunkt plädiert. Zunächst solle ein „Pilotprojekt“ durchgeführt werden. 
 
Der Anga zufolge ist dies ein von Partikularinteressen getriebener Versuch, die in Fahrt gekommene Digitalisierung der Kabelnetze auszubremsen. Ein Verbot, bisher analog genutzte Kanäle zu digitalisieren, wäre eine „Rolle Rückwärts“ der Digitalisierungspolitik und ein unzulässiger Eingriff in die Technikhoheit der Netzbetreiber. 
 
Die Grundentscheidung über die genutzte Übertragungstechnik müsse allein Sache des jeweiligen Netz­eigentümers bleiben. Der Mediengesetzgeber und die Landesmedienanstalten können lediglich gewisse Vorgaben für die anschließende Auswahl der Programme treffen, die aber zur Sicherung der Meinungsvielfalt erforderlich sein müssen. Die Festschreibung einer bestimmten Übertragungstechnik oder eine pauschale Zwangsbelegung ganzer  Frequenzbereiche wäre dagegen verfassungswidrig und verstieße zudem gegen die Universaldienstrichtlinie der Europäischen Union, die die Must Carry-Regulierung auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß begrenzt. Insbesondere ein „Bestandsschutz“ für alle derzeit analog genutzten Kanäle ist danach eindeutig unzulässig.
 
Mit Blick auf die wesentlich geringere Programmzahl des von der Medienpolitik aktiv geförderten Antennenfernsehens DVB-T könne auch nicht ernsthaft behauptet werden, ein analoges Basisangebot von über 30 Programmen sei aus Gründen der Meinungs- und Angebotsvielfalt unerlässlich. Vielmehr führe gerade die digitale Nutzung von Kabelkanälen zu einer schon heute vorbildlichen und stetig wachsenden Programmvielfalt. Deshalb ist nach Meinung der Anga auch eine schrittweise Umstellung der Kabelnetze auf die digitale Nutzung unter rechtlichen und vielfaltsorientierten Aspekten völlig unbedenklich.
 
Die Länder und ihre Medienanstalten müssten aufpassen, nicht in den Verdacht zu geraten, unter dem Deckmantel der Vielfaltssicherung in Wirklichkeit Industrie- und Standortpolitik zu Gunsten wirtschaftlicher Begehrlichkeiten einzelner Programm­veranstalter zu betreiben, meint Anga-Präsident Thomas Braun. Das sei gerade nicht Aufgabe der Rundfunkregulierung, die allein auf die Sicherung eines inhaltlich vielfältigen Angebots für die Zuschauer beschränkt ist. Eine weitere Verschärfung der Must Carry-Vorgaben für Kabelnetze verstieße gerade mit Blick auf neue Übertragungswege wie Handy-TV und DSL eindeutig gegen den Grundsatz der Technologieneutralität. „Die Kabelbranche wird nicht hinnehmen, weiterhin der Prügelknabe der Medienregulierer zu sein, während konkurrierende Übertragungswege protegiert werden“. [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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