Kartellamt: Kein Veto bei Arena-Vorhaben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kartellamtschef Ulf Böge ist nicht prinzipiell dagegen, wenn Kabelnetzbetreiber auch Inhalte anbieten und bezieht sich dabei auf die Unity Media-Tochter Arena, die TV-Bundesliga-Spiele gegen Bezahlung offerieren will.

In der aktuellen Ausgabe des Branchenmagazins „Werben und Verkaufen“ wird berichtet, dass Böge den Fall Arena nicht mit der von seiner Behörde 2002 untersagten Übernahme der Kabel Deutschland durch den US-Medienkonzern Liberty Media vergleichen möchte.

Die Wettbewerbshüter hatten damals den Deal verhindert, weil die Amerikaner sonst in Deutschland sowohl als Kabelnetzbetreiber als auch als Inhalteanbieter aufgetreten wären.
 
Die Fälle gleichen sich: Die Arena-Mutter, Unity Media, ist auch Kabelnetzbetreiber. Laut „Werben und Verkaufen“ möchte Böge denn Fall dennoch nicht „eins zu eins übertragen“. Unterschied: Die Amerikaner hätten im Falle einer Genehmigung den Markt der Kabelnetzanbieter beherrscht. Zum Netz der Kabel Deutschland gehörten damals noch die später getrennt verkauften Netze von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Zudem sei es seinerzeit um die Frage gegangen, ‘welche Boxen für den digitalen Kabelnetzempfang angeboten werden’, sagte Böge dem Magazin. Eine marktbeherrschende Stellung kann Böge im Fall Arena derzeit nicht erkennen. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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