Kartellamt: ProSiebenSat.1 will nicht mehr verschlüsseln

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn/München -ProSiebenSat.1 hat gegenüber dem Bundeskartellamt erklärt, dass es seine Absicht, digitales verschlüsseltes Fernsehen auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsmodells einzuführen, aufgegeben hat.

Das Bundeskartellamt hatte in dem Vorhaben eine verbotene Kartellabsprache zwischen den Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL gesehen und eine Abmahnung des Geschäftsmodells angedroht.

Kartellamtspräsident Böge: „Die schon seit Jahren bestehende Planung beider Sendergruppen, digitales Fernsehen zu verschlüsseln, um es gegen Entgelt zu vermarkten, legte immer den Verdacht nahe, dass es sich um eine abgestimmte Strategie handelt. Würde nur eine Sendergruppe die Verschlüsselung mit einer Freischaltgebühr einführen, müsste sie einen erheblichen Einbruch bei Zuschauern und Werbeeinnahmen befürchten.“
 
Eine abgestimmte Strategie von RTL und ProSiebenSat.1 hätte dazu geführt, dass sich beide Sendergruppen relativ risikolos am Wettbewerb vorbei eine zusätzliche Erlösquelle erschlossen hätten. Zu dem Zweck war die Erhebung eines monatlichen Entgeltes durch Astra gegenüber dem Zuschauer für die gebündelte Freischaltung der Sendergruppen vorgesehen, wovon ein erheblicher Teil der Einnahmen den beiden Sendergruppen zugeflossen wäre.
 
Eine kartellrechtliche Freistellung der Koordinierung bei der Einführung der Verschlüsselung und Erschließung einer Erlösquelle komme vor allem wegen der mit dem Entgeltsystem verbundenen erheblichen Belastung der Verbraucher nicht in Betracht, so das Bundeskartellamt weiter. Ferner könne auch nicht angenommen werden, dass mit dem entgeltlichen Geschäftsmodell die Digitalisierung gefördert würde. Im Satellitenbereich finde eine Digitalisierung bereits gegenwärtig mit hoher Geschwindigkeit statt. Die Vereinbarungen der Sendergruppen zielten vielmehr auf eine den Interessen von RTL und ProSiebenSat.1 entsprechende Endgeräteausstattung in den Haushalten, um die Digitalisierung auf das koordinierte entgeltliche Geschäftsmodell der Sendergruppen auszurichten.Mit Aufgabe des Modells durch eine der beiden Sendergruppen ist der Koordinierungsverdacht entfallen, so dass das Verfahren gegen RTL und ProSiebenSat.1 eingestellt werden kann. Es würde jedoch bei einem Wiederaufgreifen des Geschäftsmodells fortgeführt werden. [sch]

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