Kartellamt stellt Verfahren gegen Amazon und Apple ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die EU-Kommission und das Bundeskartellamt werden nicht weiter gegen Amazon-Tochter Audible und Apple vorgehen. Die beiden Unternehmen haben eine Vereinbarung getroffen, die den Wettbewerb auf dem Hörbuch-Markt verbessern soll.

Wettbewerb herrscht in allen Bereichen, auch auf dem Hörbuch-Markt. Doch haben Ausschließlichkeitsverpflichtungen zwischen Amazon und Apple diesen Wettbewerb in den Augen der Behörden zuletzt zu sehr eingeschränkt, weshalb Bundeskartellamt und die Europäische Kommission diese Verpflichtungen überprüft haben. Diese Verfahren wurden nun beendet, da sich Amazon-Tochter Audible und Apple auf die Aufhebung dieser Verpflichtungen verständigt haben.

Die am 5. Januar aufgehobene Verpflichtung hatte beinhaltet, dass Apple Hörbücher ausschließlich über Audible bezieht, während die seit 2008 zu Amazon gehörende Plattform auch keine anderen digitalen Musikvertriebe neben Apples iTunes-Store beliefern durfte. „Die Aufhebung dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen wird den Wettbewerb auf dem rasch wachsenden und innovativen Markt steigern und den Zugang der europäischen Verbraucher zu herunterladbaren Hörbüchern verbessern“, sieht die EU-Kommission die Entscheidung positiv.
 
Auch das Bundeskartellamt, das auf Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hin aktiv wurde, hat das eingeleitete Verwaltungsverfahren eingestellt. „Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen. Eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht“, begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, diese Entscheidung. [buhl]

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1 Kommentare im Forum

  1. Wieder mal knickt das Kartellamt vor großen US Firmen ein. Erst verstoßen die gegen irgendetwas, ziehen Jahre lang Vorteile daraus. Dann korrigieren die Firmen ihre Strategie kurz vor knapp und alles ist in Butter. Für das Fehlverhalten werden die dann nicht bestraft. War bei diversen Verstößen bei Amazon und google auch.
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