KEK-Strukturänderung frühestens 2008 rechtskräftig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die Pläne, die in Zusammenhang mit der Reform der Medienkonzentrationskommission KEK stehen, sollen im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zusammen mit einer Regelung für Internet-Plattformen der Sender festgeschrieben werden.

Dies sagte der Chef der für Rundfunkfragen der Länder zuständigen rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, am Donnerstagabend in Berlin.

Bei einer Einigung darüber könnte die Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst die Reform verabschieden, so dass der Staatsvertrag danach von den Bundesländern ratifiziert werden und im Sommer 2008 in Kraft treten könne.
 
Zugleich bekräftigte Stadelmaier den Willen der Bundesländer, die KEK künftig mit sechs unabhängige Juristen und sechs Vertretern der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (KDLM) zu besetzten. Den Vorsitz soll ein Rechtsexperte übernehmen, der in Pattsituationen die Entscheidungsbefugnis habe. Die Auflösung der KDLM soll darüber hinaus die KEK stärken, betonte Stadelmaier. Bislang konnte die KDLM das Votum der KEK mit einer Dreiviertelmehrheit kippen. Dies sei dann nicht mehr möglich, sagte Stadelmaier.
 
Spekulationen über einen Zusammenhang der Strukturreform mit dem gescheiterten Fusionsvorhaben der Axel Springer AG und dem TV-Konzern ProSiebenSat.1 hatte Stadelmaier schon früher zurückgewiesen. Ziel der Reform sei es, bisherige Doppelverfahren zwischen KEK und KDLM abzuschaffen, Prozesse zusammenzuführen und Abläufe zu optimieren, argumentierte er. (ddp/fr)[lf]

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