„kino.to“ bürdet UPC einstweilige Verfügung auf

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) hat beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Internetanbieter UPC erwirkt. Stein des Anstoßes ist die Streaming-Plattfrom „kino.to“, deren Zugang österreichischen UPC-Kunden vorerst verwehrt werden soll.

Nach dem Urteil darf der österreichische Kabelnetzbetreiber und Internet-Provider UPC Austria seinen Kunden den Zugang zur Domain www.kino.to und IP-Adressen, die zu dieser Plattform verlinken, nicht mehr ermöglichen, meldet der Branchendienst „Mediabiz“ am Dienstag. UPC Austria wurde von der VAP stellvertretend für den Betreiber der Streaming-Plattform, der mutmaßlich in Russland sitzt, zur Verantwortung gezogen.
 
Werner Müller, Geschäftsführer des Vereins, meinte zum Urteil, dass Internet-Provider auch für ihre angebotenen Inhalte verantwortlich sind. Sollten dem Anbieter Informationen über Verletzungen des Urheberrechts vorliegen, müsse er Konsequenzen ziehen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Damit stützt sich der Verband auf die im Urheberrechtsgesetzt und EU-Recht enthaltene Unterlassungspflicht von Internet-Providern. Diese tritt in Kraft, sobald der Anbieter von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.

Der Dachverband der Internet Service Providers Austria (ISPA) warnte in einer Pressemitteilung vom Dienstag aber vor verfrühtem Jubel. Es sei durchaus möglich, dass die Entscheidung in weiteren Instanzen revidiert werde, meinte Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA. Grund dafür seien die geforderten Sicherheitsleistungen, die mit dem Urteil verbunden sind. Damit ist gemeint, dass die Kläger bei Gericht eine Kaution hinterlegen muss. Sollte der Oberste Gerichtshof die einstweilige Verfügung tatsächlich revidieren, dient diese Kaution der UPC als Sicherheit.
 
Die Forderung des VPA, nach der Internetanbieter für ihre Inhalte verantwortlich sind, verglich Wildberger mit dem Transport von illegal kopierten DVDs in Autos, wonach die Straßenbesitzer für die erfolgte Verletzung des Urheberrechts verantwortlich gemacht werden müssten, denn die Straßen würden den Transport erst ermöglichen.
 
Wildberger forderte daher, das das Urheberrecht „internetfit“ gemacht werden müsse. „Damit wären innovative Content-Geschäftsmodelle möglich und die
ständige Kriminalisierung von Millionen NutzerInnen hätte ein Ende“, betonte er in der Mitteilung.
 
Im vergangenen November hatte der Verein für Antipiraterie die Unterlassungklage gegen UPC Telekabel Wien eingereicht (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der VPA ging es laut eigener Aussage nicht „um Zensur, sondern um regulatorische Maßnahmen“. Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke sei illegal. Wer sich Filme von derartigen Portalen herunterlädt, werde nicht zur Verantwortung gezogen.
 
Auch in Deutschland ist das Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ebenfalls rechtswidrig, da diese vom „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ vor unrechtmäßiger Vervielfältigungen, also illegalen Kopien, geschützt sind (UrhG §16). Da der Inhalte-Urheber an Portalen wie „kino.to“ keine Rechte abgetreten hat, greift auch die Privat-Kopie-Klausel nicht. Denn von illegalen Inhalten dürfen keine Kopien angefertigt werden – auch nicht temporär, wie es beim Streaming passiert. Die Daten werden dabei kurzfristig im Cache des PCs gespeichert und stellen eine Kopie dar, so Rechtsanwalt Jens Pauleit, der auf Medienrecht spezialisiert ist und bereits in TV-Shows wie „Ein Fall für Escher“ auftrat. [rh]

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25 Kommentare im Forum

  1. AW: "kino.to" bürdet UPC Einstweilige Verfügung auf Man nehme ein Sandkorn in der Wüste und sage dem Sohn/der Tochter: auf dieses Sandkorn nicht treten, da es verboten ist. Ich werde es deshalb entfernen bzw. euch den Zugang zu diesem Sandkorn verwehren. P.S. Kino.to ist eine Suchmaschine und keine Streaming-Plattform Bitte auch den Zugang zu anderen Suchmaschinen (Google, Bing etc) verwehren, da ich mit der Suche "Filmtitel" + Stream ein vergleichbares Ergebnis erhalten, wenn auch ohne IMDb-Ranking und Cover. Ein Österreicher kann sich gefälligst auch ohne Suchmaschine im Internet bewegen. Wäre ja noch schöner...
  2. AW: "kino.to" bürdet UPC Einstweilige Verfügung auf Hatten wir nicht die selbe Geschichte in Deutschland vor ein paar Jahren? Am Ende hat ja die vernunft gesiegt, eine Zensur des Internets konnte erfolgreich perGerichtsbeschluss abgewendet werden. Mal sehen wie's bei den Ösis ausgeht..
  3. AW: "kino.to" bürdet UPC Einstweilige Verfügung auf Hatten wir. Wenn ich mich richtig erinnere hat damals 1&1 zensiert. Auf jeden Fall lächerlich. Ich verlange, verklagt Messerhersteller!
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