Kirch ließ Politiker über seinen Steuerberater bezahlen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Im Fall der Beraterverträge, die viele Politiker nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung mit dem Medienunternehmer Leo Kirch eingingen, sind eine neue verdeckte Zahlstelle und neue Summen aufgetaucht.

Das berichtet das Hamburger Magazin Stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Anders als bislang bekannt, wurden die Honorare nicht nur getarnt über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ausgezahlt. Altverträge liefen nach Stern-Informationen Mitte der 90er Jahre schon über die Münchner ARG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft, die später von der KPMG übernommen wurde.
 
Damals gehörte die ARG maßgeblich dem Kirch-Steuerberater Friedrich-Carl Rein. Über seine Buchprüfergesellschaft liefen nicht nur die Gelder für den ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz (rund 30.000 Mark im Monat). Über die ARG kassierte auch Kirch-Anwalt und CSU-Veteran Peter Gauweiler seit Mitte 1994 – also gleich nach Ausscheiden als bayerischer Umweltminister – 25.000 Mark monatlich. Außerdem taucht in den ARG-Unterlagen auch die Firma Webtec des verstorbenen FDP-Ministers Jürgen W. Möllemann auf. Der hatte bereits zugegeben, zwischen 1995 und 2002 jeweils bis zu 800.000 Mark von Kirch kassiert zu haben. Jetzt stellt sich heraus, dass Möllemann bereits 1994 für 450.000 Mark für den Medienunternehmer tätig war. Scholz, Rein und Möllemanns Nachlassverwalter kommentierten die Beraterverträge auf Anfrage nicht. Kirch-Anwalt Gauweiler teilte mit, die „Rechnungsstellung unserer Tätigkeit“ sei „von den zuständigen Behörden geprüft und nicht beanstandet“ worden.
 
Wie der Stern weiter berichtet, lässt ein Aktenvermerk der Münchner Steuerfahndung Zweifel an den Ermittlungsmethoden in einem früheren Kirch-Verfahren aufkommen: Zwischen 1995 und 1998 hatte die Staatsanwaltschaft München gegen Kirch wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Kirch hatte Ende 1989 ein Filmpaket an eine Firma von Metro-Gründer Otto Beisheim in die Schweiz verkauft, aus dem diese mit großem Aufschlag Senderechte an Kirch-Sender veräußerte. Nutznießer des Geschäfts war vor allem eine Briefkastenfirma namens „Rocks AG“ in Liechtenstein, hinter der die Fahnder Kirch vermuteten. Dies konnte allerdings nicht beweisen werden. Das Verfahren wurde eingestellt.
 
Leo Kirch war am 15. April 1998 in dieser Sache verhört worden. In dem Aktenvermerk selben Datums heißt es, der damals für Steuerdelikte zuständige Oberstaatsanwalt Michael Rogger habe eingeräumt, es sei „kein Kreuzverhör, das heißt keine strenge Vernehmung geplant“. Anstoß zu dieser Vorgehensweise habe „die Justiz außerhalb der Staatsanwaltschaft“ gegeben, sagte Rogger laut Vermerk. Rogger bestätigt auf Stern-Anfrage, das Gedächtnisprotokoll der Steuerfahndung treffe „sinngemäß“ zu. Kirch habe damals gedrängt, seine Sicht der Dinge darzulegen, um das Verfahren abzukürzen. „Aus der Justizhierarchie wurden wir ersucht, dem nachzukommen“, so Rogger. [fp]

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