KJM: Indizierungsverfahren im Onlinebereich nehmen zu

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Indizierungsverfahren spielen in der Prüftätigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eine immer wichtigere Rolle. Speziell im Bereich Internet habe die Arbeit zugenommen. So hat sich die die KJM bis dato mit insgesamt mehr als 2 700 Indizierungsverfahren befasst.

Immer mehr Angebote beinhalten ein breites und komplexes Spektrum an sexuellen und pornografischen oder gewalthaltigen Ausprägungen. Viele Inhalte befassen sich mit antisoziales, menschenverachtendes oder gesundheitsgefährdendes Verhalten, berichtete die KJM am Montag.
 
„Das Web 2.0 mit seinen interaktiven und dynamischen Strukturen macht unzählige Videos mit rechtsextremistischen, gewalthaltigen oder pornografischen Inhalten zugänglich“, erklärte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Besonders problematisch sei auch, dass es sich bei einer Vielzahl der Angebote um Videos mit realen gewalthaltigen Inhalten wie Schlägereien, Verstümmelungen und Enthauptungen von Menschen handele.
 
Das Internet versammelt mittlerweile weltweit sexualisierte Körperbilder in nie gekanntem Ausmaß. Rund 200 Angebote, die in Indizierungsverfahren im Jahr 2011 geprüft und bei denen mindestens jugendgefährdende Inhalte festgestellt wurden, waren pornografische Telemedien. Darunter insbesondere außergewöhnliche und bizarre sexuelle Handlungen, wie etwa Atemreduktionstechniken, Fäkalsex oder sadomasochistische Praktiken.

50 der 200 Angebote waren außerdem der schweren Pornografie zuzuordnen und sind somit auch strafrechtlich relevant. Darunter vor allem tierpornografische Darstellungen. Allerdings auch Gewalt gegen Frauen zeichnet sich immer deutlicher in den Angeboten ab. Dabei handelt es sich meist nicht mehr um Standbilder, sondern die Anbieter stellen vielmehr immer häufiger frei zugänglich pornografische Filme, Clips oder bewegte Einzelsequenzen von kostenpflichtigen Inhalten frei zugänglich zur Verfügung.
 
Neben den sexuellen Inhalten werden extrem politische Aussagen und Lieder, Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen oder unzulässige Propagandamittel zum Download angeboten. Rund 40 Offerten beinhalteten 2011 bisher rechtsextremistisches Gedankengut. Weitere 25 Angebote wurden als mindestens jugendgefährdend aufgrund vorliegender Gewalt- bzw. Tasteless-Darstellungen bewertet. Teilweise waren Abbildungen von verstümmelten Leichen, „Köpfungsvideos“ oder detaillierte Darstellungen von schwerverletzten Menschen zu sehen. Etwa 20 Internetangebote hatten Bilder von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Inhalt.
 
Weitere Angebote waren aus „sonstigen“ Gründen jugendgefährdend. Darunter fielen beispielsweise so genannte „Pro-Ana-Foren“, die Magersucht verherrlichten und Betroffene darin bestärken an dieser festzuhalten, oder Suizid-Foren, die zu Selbstmord raten oder diesen fördern.
 
Für das Indizierungsverfahren im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist laut Gesetz die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zuständig. Indiziert werden unter anderen unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. Die KJM gab insgesamt 1 550 Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen bei der BPjM ab und stellte 1 150 Anträge auf Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien. In diesem Jahr reichte die KJM bisher rund 210 Anträge und 100 Stellungnahmen bei der BPjM ein, das sind mehr als im gleichen Zeitraum des letzten Jahres.
 
Durch die Vielzahl der Fälle seien große Erfolge bei der Verfahrensdurchführung und damit bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet zu verzeichnen. [mho]

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