Künftig könnte auf Mobilfunk-Auktion verzichtet werden

15
740
Mobilfunk 3G
© bluedesign - stock.adobe.com

Bei der Vergabe von Mobilfunk-Rechten deutet sich ein Verzicht auf milliardenschwere Auktionseinnahmen für den Staat an.

Vor einer Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur am Montag in Bonn sagte Behördenchef Jochen Homann, dass er sich vorstellen könne, Mobilfunk-Frequenzen „kurzfristig und bedingt zu verlängern“ und erst später ein Vergabeverfahren mit zusätzlichem Spektrum durchzuführen.

Eine Versteigerung hatte es zuletzt 2019 gegeben, damals sicherten sich die Netzbetreiber Spektrum für 6,6 Milliarden Euro. Bisher wird erwartet, dass die nächste Vergabe anderer Frequenzen 2023 oder 2024 stattfindet – doch statt einer Neuvergabe könnte es zu einer Verlängerung bestehender Nutzungsrechte gegen Ausbauauflagen kommen.

Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über die Haltung des Behördenchefs berichtet. Bei der nächsten Vergabe geht es unter anderem um Frequenzen im 800 Megahertz-Bereich, in dem die Antennen besonders weit funken können – sie sind also für die Flächenversorgung sehr wichtig. Problematisch ist aber, dass nur drei Frequenzpakete frei werden. Die werden bisher von den Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica genutzt.

Inzwischen ist mit 1&1 aber ein viertes Telekommunikationsunternehmen als Netzbetreiber mit von der Partie – die Firma will ebenfalls zugreifen und ist daher strikt gegen eine Verlängerung des jetzigen Status. Eine 1&1-Sprecherin sagte, für ihre Firma sei es „zwingend notwendig“, die Flächenfrequenzen bald erwerben zu können.

Der Beirat der Behörde befasst sich am Montag mit der Frage, wie es weitergeht. Die Frage sei „offen und noch nicht entscheidungsreif“, betonte Homann. Wohl im nächsten Jahr wird die Netzagentur entscheiden, ob sie auf das bisherige Auktionsmodell, die Nutzungsverlängerung oder ein anderes Vorgehen setzt.

„Vor einer Entscheidung ist noch eine Vielzahl von Verfahrensfragen zu klären.“

Bildquelle:

  • Mobilfunkantenne: © bluedesign - stock.adobe.com

15 Kommentare im Forum

  1. Die bisherige Versteigerung vom Frequenzbereich für DVB-T2 (ab 700 MHz) war schon ein großer Fehler, diese Frequenzen sind für den linearen TV-Direktempfang jetzt verloren . Keine Vergabe / Umwidmung von weiteren Rundfunk-Frequenzen an gierige Mobilfunkbetreiber (wir zahlen mit der Rundfunkgebühr auch für den Erhalt und Betrieb der wichtigen DVB-T2 Programme). Klares Bekenntnis für Rundfunkfrequenzen / neue Allianz will UHF-Frequenzen für Rundfunk sichern!
  2. Wo ist denn das Problem? Die aktuellen Frequenzen sind doch ausreichend für den mobilen Fernsehempfang. Es werden sowieso keine weiteren Sender aufgeschaltet, die Kapazität / Kanäle / Frequenzen zusätzlich benötigen würden.
  3. Momentan sind die nutzbaren DVB-T2 Frequenzen in Deutschland noch ausreichend, nach der Beseitigung vom Nebenkostenprivileg werden in Deutschland Kabel-TV Massenkündigungen folgen. Weitere DVB-T2 Programmaufschaltungen und die Beseitigung von Pay-TV Kosten könnten die Attraktivität / die Nutzeranzahl von DVB-T2 signifikant erhöhen. Vorbildfunktion in Europa haben da z.B. Italien und auch Frankreich: Einführung von DVB-T2 |vier von fünf Italienern nutzen DVB-T|
Alle Kommentare 15 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum