Länderchefs suchen Lösung im Streit zwischen Verlegern & Sendern

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Länder versuchen einen Durchbruch: Seit langem sind die öffentlich-rechtlichen Sender und die Verleger uneins in der Frage, was ARD und ZDF im Internet an längeren Texten zeigen dürfen. Nun soll der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geändert werden.

Ein jahrelanger Streit in der Medienbranche könnte bald zu Ende sein. Die Ministerpräsidenten, die sich am Donnerstag in Berlin treffen, haben sich vorgenommen, eine Antwort auf die Frage zu finden, in welchem Umfang ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Die dafür nötige Weiterentwicklung des sogenannten Telemedienauftrags steht bei der Konferenz der Länderchefs auf der Tagesordnung, teilte die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, das die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert, am Mittwochabend mit. „Erwartet wird eine Entscheidung der Regierungschefs über eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags.“

Malu Dreyer, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Länder-Rundfunkkommission, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag: „Wir haben sehr, sehr viel investiert, damit es zu einer Einigung kommen kann. Ich würde mich sehr darüber freuen. Das ist auch notwendig für die Medienlandschaft.“
 
Ein weiteres Thema, das die Länderchefs schon länger beschäftigt, ist die Frage nach den Mediatheken. ARD und ZDF wünschen sich, Sendungen dort länger als bisher zum Abruf bereitstellen zu dürfen. Und dann haben sechs Bundesländer auch noch einen neuen Vorschlag zum Thema Rundfunkfinanzierung gemacht: Sie regen an, die Höhe des Rundfunkbeitrags, der bisher jeweils auf vier Jahre festgelegt ist, an die Entwicklung der Inflationsrate anzupassen.
 
Das wäre eine deutliche Änderung der bisherigen Praxis, bei der die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nach gründlicher Prüfung des Finanzbedarfs der Sender jeweils einen Vorschlag für die Höhe des Rundfunkbeitrags in der folgenden vierjährigen Beitragsperiode macht. Auf dessen Basis müssen bislang dann die Länderchefs darüber entscheiden.

[dpa]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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