Leo Kirch: Halbe-halbe mit Kirchmedia-Gläubigern

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Medienmogul wird den Schadensersatz, den er im Erfolgsfall von der Deutschen Bank gerichtlich zugesprochen bekommen wird, mit den Gläubigern früherer Kirch-Firmen teilen müssen.

Unter Berufung auf Gläubigerkreise berichtet das Wirtschaftsmagazin Focus Money, dass Kirch und die Insolvenzverwalter mehrerer Kirch-Untergesellschaften (Kirchmedia GmbH, PayTV Rechtehandel, Kirch Beteiligung) eventuelle Ansprüche an einen so genannten Streitpool abgetreten hätten.

Ein entsprechender Verteilungsschlüssel sehe eine 50-prozentige Beteiligung Kirchs an diesem Pool vor.
 
Der Bundesgerichtshof hatte vergangene Woche entschieden, die Deutsche Bank und deren Aufsichtsratschef Rolf Breuer müssten grundsätzlich für Schäden haften, die Kirchs Printbeteiligungs GmbH aus einem Breuer-Interview im Februar 2002 entstanden seien. Die Höhe des Schadensersatzes muss noch verhandelt werden. [mg]

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