MDR: Telemedienkonzept vom Rundfunkrat genehmigt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach einigen Änderungen hat der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) das neue Telemedienkonzept des öffentlich-rechtlichen Senders abgesegnet. Damit steht dem MDR künftig für die Gestaltung seiner Angebote auch einer größerer Finanzrahmen zur Verfügung.

Als Teil des trimedialen Konzepts will der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) den Fokus auch verstärkt auf multimediale Inhalte legen. Dafür wurde ein Konzept „MDR-Telemedien“ entworfen, das nach einigen Änderungen am Montag vom Rundfunkrat durchgewunken wurde.

Die monierten Punkte, die von Intendantin Karola Wille geändert wurden, betrafen unter anderem die Einhaltung des Werbeverbots auf Youtube oder Facebook und die Möglichkeit, geeeignete Inhalte der geplanten Kinder-App auch auf der Homepage anzubieten, damit auch Kinder ohne mobile Endgeräte darauf zugreifen können. Um auch dem Integrationsauftrag und seiner Forumsfunktion nachzukommen, soll das Telemedienangebot personalisiert werden, nicht ohne den Datenschutz ausreichend zu achten.
 
Der Rundfunkrat machte aber auch klar, welche Ziele er mit dem Konzept erreicht sehen will: So sollen über Drittplattformen wie Youtube vor allem neue Nutzer von den Vorzügen des MDR-Programms überzeugt und an die Sender-eigenen Angebote gebunden werden. Beim Kinder- und Jugendangebot soll das Regionale eine Hauptrolle spielen.
 
Der MDR-Rundfunkrat hatte zu prüfen, ob das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft entspricht, wie dies zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand dafür nötig ist. Diese Punkte glaubt Steffen Flath, Vorsitzender des Gremiums, ausreichend berücksichtigt zu haben: „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das genehmigte Angebot einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leistet.“
 
Ehe das Konzept, das nun mehr multimediale Darstellungsmöglichkeiten und auch einen größeren finanzielle Spielraum ermöglicht, greifen kann, muss es allerdings noch von der zuständigen Rechtsaufsicht überprüft werden. [buhl]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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