Medienaufsicht: RTL verstößt gegen journalistische Grundsätze

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Privatsender RTL hat nach Auffassung der ZAK in einem Beitrag über einen vermeintlich Pädophilen gegen journalistische Grundsätze verstoßen. Der Sender wies die Beanstandung zurück.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) teilte am Dienstag in Bremerhaven mit, dass die Verpixelung eines „Punkt 12“-Beitrags nicht ausreichend gewesen sei. RTL hatte in dem Bericht vom 12. Juni einen vermeintlich pädophilen Mann gezeigt, seine obere Körperhälfte war verpixelt. Die kurze blaue Hose mit weißem Aufdruck auf dem linken Bein, die Schuhe und die Statur seien aber zu erkennen gewesen, so die ZAK – so dass der Mann von seinem Umfeld zu identifizieren gewesen sei.

RTL teilte auf Anfrage mit, man sei weiterhin überzeugt, „unserer journalistischen Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen zu sein“. Gleichzeitig sei dem Sender daran gelegen, auf die große Bedeutung investigativer Recherche hinzuweisen. Gerade bei schwer zugänglichen und gleichzeitig hoch relevanten Themen sei dies oft das journalistisch geeignetste Mittel.

Nachdem der Beitrag gesendet wurde, kam es in der erwähnten Bremer Gegend zu einem Akt der Lynchjustiz, als ein völlig Unbeteiligter mit dem nach Ansicht der ZAK bei „Punkt 12“ zu wenig verpixelten Mann verwechselt und sogar lebensgefährlich verletzt wurde (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Mann, der in Wirklichkeit aufgrund des Berichts Stein des Anstoßes gewesen war, stellte nach Polizeiangaben im Nachhinein obendrein als zu unrecht beschuldigt heraus.

Anstatt gegen den fälschlicherweise Beschuldigten läuft nun aufgrund der Konsequenzen, die der „Punkt 12“-Beitrag für die schwer verletzte Person hatte, ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen gegen RTL, wie ein Sprecher der Justizbehörde sagte.

In Vorermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie ein formelles Ermittlungsverfahren einleitet. Ob das geschieht, ist auch in diesem Fall offen. [dpa/bey]

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6 Kommentare im Forum

  1. Tja. Mal sehen was draus wird. Ihnen wurde vogeworfen, den Mann nicht ausreichend unkenntlich gemacht zu haben. Verpixelung reicht halt nicht. Besonders wenn man noch unverpixelte Gebäude hat oder die Stadt nennt oder andere Dinge. Was vielen halt nicht bewußt zu sein scheint, es geht nicht ausschließlich darum, dass irgendwelche Fremden die gezeigte Person auf der Straße wieder erkennen, sondern wenn das Umfeld die Person erkennen kann. Und so eine identifizierende Berichterstattung kann schon gegeben sein, wenn man in einem Text sowas sagen würde, wie der Hausmeister einer örtlichen Mittelschule oder eine unverfremdete Stimme. Verpixelung ist da irrelevant. Es geht um die Identifzierung. Makaber könnte sich RTL damit rausreden, dass ja gar nicht die Person identifziert wurde, sondern jemand falsches. Aber das macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer. Und besonders peinlich wird es, weil die Polizei später verkündete, der verpixelte Mann wäre auch noch zu unrecht beschuldigt worden.
  2. Bei solchen Menschen sollte man den kompletten namen und Wohnort mitteilen sollen ohne verpixelung.
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