Müssen RTL und Sat.1 Online-Videorekordern Lizenzen erteilen?

2
24
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Der Rechtsstreit der Privatsender RTL und Sat.1 mit den Online-Videorekordern Save.TV und Shift.tv dürfte bald in eine neue Runde gehen. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, benötigen die Online-Anbieter zwar eine Lizenz von den Sendern, diese könnten allerdings wiederum verpflichtet sein, eine solche zu erteilen.

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit dem Streifall zwischen den Online-Videorekordern Save.TV und Shift.tv einerseits sowie den Privatsendern RTL und Sat.1 andererseits befasst. Die beiden Online-Dienste bieten sogenannte Online-Videorekorder an. Kunden können damit TV-Programme aufzeichnen lassen, die dabei zunächst auf einem Server der Anbieter gespeichert werden. Gegen ein Entgelt kann das aufgezeichnete Programm später vom Nutzer heruntergeladen werden – auf Wunsch ohne Werbeunterbrechung.

Naturgemäß ist das Geschäftsmodell von Save.TV und Shift.tv vor allem den führenden Privatsendergruppen ein Dorn im Auge, weshalb diese seit Jahren gerichtlich gegen die Anbieter vorgehen. Ein Urteil des Gerichts vom heutigen Donnerstag (11. April), könnte dem Streit dabei neue Würze geben. So erkannten die Richter den Einwand von RTL und Sat.1 an, dass durch die Angebote der Online-Videorekorder ein Eingriff in die Rechte der Fernsehsender erfolgt und die Betreiber Save.TV und Shift.tv demnach eine Lizenz benötigen. Allerdings verwiesen sie auch darauf, dass RTL und Sat.1 diesen möglicherweise eine entsprechende Lizenz gewähren müssen.
 
So sind Sendeunternehmen wie in diesem Falle RTL und Sat.1 laut § 87 Absatz 5 des Urheberrechtsgesetz unter bestimmten Vorraussetzungen dazu verpflichtet, mit Unternehmen einen Vertrag über die Weitersendung ihrer Programme abzuschließen. In so einem Fall würden die Sender Lizenzgebühren von den Vertragspartnern erhalten. Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung feststellte, hatte es das Berufungsgericht bislang versäumt, festzustellen, ob eine solche Verpflichtung seitens RTL und Sat.1 im aktuellen Fall besteht. Das letzte Wort im Streit zwischen Sendern und Online-Videorekordern dürfte also auch nach der aktuellen Entscheidung noch längst nicht gesprochen sein.
 
Möglichkeiten, das TV-Programm ohne Werbeblöcke zu genießen, gibt es mittlerweile mehrere. Eine Übersicht über verschiedene legale Lösungen, um Fernsehwerbung zu umgehen, finden Sie in der aktuellen Ausgabe 05/2013 der DIGITAL FERNSEHEN, die ab sofort am Kiosk, im Online-Shop und im Abo erhältlich ist.
 
NEU: Ab sofort können Sie die DIGITAL FERNSEHEN auch pünktlich zum Erscheinungstag als E-Paper über den digitalen PagePlace-Zeitungskiosk derDeutschen Telekom beziehen und bequem am PC oder Mac sowie weiterenEndgeräten wie Smartphone (Android/Apple), E-Reader, Tablet-PC undNotebook lesen. Im Schnupperabo erhalten sie sogar 3 Ausgaben zum Preisvon 2! Natürlich sind auch ältere Ausgaben erhältlich. Nie wiederRennerei und Ärger mit vergriffenen Heften![ps]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

2 Kommentare im Forum

  1. AW: Müssen RTL und Sat.1 Online-Videorekordern Lizenzen erteilen? Die Zeitschrift ist viel zu teuer.
  2. AW: Müssen RTL und Sat.1 Online-Videorekordern Lizenzen erteilen? Zwangslizensierung. Gute Sache. Verhindert, dass Unternehmen Produkte vom Markt kaufen. Oder Kunden gängeln können. Eine Zwangslizensierung der CI+ Schnittstelle würde beispielsweise die Gängelung abschaffen, zugleich aber das Schutzsystem intakt lassen.
Alle Kommentare 2 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum