Aargau/Chesaux, Schweiz – Nagravision kämpft auf juristischen Wegen gegen die Händler illegaler Smartcards. Auf Anzeige des Verschlüsselungsexperten wurde jetzt ein weiterer Verkäufer von gehackten Karten rechtskräftig verurteilt.
Der Kleinhändler vertrieb illegale Premiere-Smartcards, worauf die Nagravisions-Mutter Kudelski und ein weiterer Kläger Ende 2005 die Gerichte einschalteten. Der Kleinhändler wurde für den illegalen Vertrieb und Verkauf von sechs Smartcards zu einer Buße von 3 000 Franken verurteilt.
„Als Anbieter von Sicherheitstechnologien und -lösungen sind wir erfreut über dieses Urteil. Es ist die klare Botschaft nicht nur an die Händler, sondern auch an allfällige Nutzer, dass Fernsehpiraterie kein Kavaliersdelikt ist“, kommentierte Christophe Nicolas, Sicherheitsverantwortlicher der Nagravision SA das Urteil.
Das Bezirksamt Brugg erließ dieses Urteil gestützt auf Artikel 150 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, der nicht nur die Produktion, sondern auch die Ein- und Ausfuhr, den Handel sowie die Installation solcher gefälschter Smartcards strafbar macht.
Gemäß Nicolas sind noch weitere Klagen der Gruppe anhängig. „Wir vertrauen darauf, dass die Schweizer Rechtsprechung die Fernsehpiraterie als illegal betrachtet und entsprechend verurteilt“, führte Nicolas weiter aus.
Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, wurden bereits Ende März in einem ersten Prozess im Kanton Zug zwei Geschäftsführer einer Firma wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden. In diesem Fall hatte der zuständige Einzelrichter neben einer Busse auch den Einbezug des widerrechtlich erlangten Vermögensvorteils im Umfang von 20 000 Franken angeordnet.
Mit 71 Millionen aktiver Karten ist die Kudelski Gruppe weltweit einer der führenden Anbieter sogenannter Smartcards sowie von Sicherheitstechnologien für digitales Fernsehen. [lf]
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