Netzagentur und Medienanstalten wollen enger zusammenarbeiten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Die für Telekommunikationsfragen zuständige Bundesnetzagentur und die für medienrechtliche Zugangsfragen zuständigen Landesmedienanstalten wollen jetzt enger kooperieren.

Eine Vereinbarung zur engeren Verfahrensabstimmung zwischen Landesmedienanstalten und Bundesnetzagentur wurde in Bonn unterzeichnet. Mit der Zusammenarbeit sollen insbesondere Zugangsoffenheit und Diskriminierungsfreiheit bei Verbreitung und Empfang digitalen Fernsehens und digital verbreiteter Telemedien gewährleistet werden. Im Vordergrund stehen Prüfungen der Distributionsfreiheit von Zugangsberechtigungssystemen, der Interoperabilität von Endgeräten und Set-Top-Boxen sowie der Entgelte. Die Abstimmung sieht auch Schlichtungsverfahren für den Fall von Streitfällen zwischen Inhalteanbietern vor.
 
Die Bundesnetzagentur und die Landesmedienanstalten sind für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Verbreitungs- und Vermarktungsmitteln digitalen Fernsehens zuständig. Dabei betrachtet die Bundesnetzagentur die telekommunikationsrechtlichen Aspekte, die Landesmedienanstalten die medienrechtlichen. [fp]

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