Neustart für Loewe: Gericht genehmigt Schutzschirmverfahren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Grünes Licht von der Justiz: Das Management von Loewe kann unter Schutz vor Gläubigerforderungen die Rettung des Traditionsunternehmens versuchen. Der Vorstandschef gibt sich optimistisch – denn der Schutzschirm beseitigt lästige Altlasten.

Ohne Ballast will sich der schwer angeschlagene TV-Hersteller Loewe vor dem Aus retten. „Das Schutzschirmverfahren hat den Vorteil, das Unternehmen bilanztechnisch von Altlasten zu befreien“, sagte Vorstandschef Matthias Harsch am Mittwoch im oberfränkischen Kronach. „Diese Möglichkeit ist auch Sinn des Verfahrens. So können wir für einen Investor, der den Blick auf die Zukunft lenkt, interessant werden“ Dazu gehören beispielsweise Pensionsrückstellungen von 40 Millionen Euro und langfristige Verbindlichkeiten.

Das Amtsgericht Coburg hat das Schutzschirmverfahren für das Unternehmen gebilligt. Das Verfahren sei in die Wege geleitet, vorläufige Sachwalter seien benannt worden, sagte ein Justizsprecher.
 
Das Kronacher Unternehmen hatte am Dienstag Gläubigerschutz beantragt. Loewe kann dabei versuchen, sich unter gerichtlichem Schutz zu sanieren – und wird weiter von seinem Management geführt. Loewe steckt tief in den roten Zahlen, zuletzt hatte das Minus die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt. Die Rettung will das Unternehmen nun mit einem Investor versuchen.
 
„Das Sanierungskonzept ist schon weit vorangeschritten, die Eckpfeiler sind schon definiert worden“, sagte Harsch. „Wir nutzen die Zeit nun, um die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner und Investor auf die Zielgerade zu bringen.“
 
Das Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Premiumgeräten spezialisiert hat, will sich nun breiter aufstellen, wie der Vorstandschef betonte: „Ich glaube an die Marke Loewe und an das Potenzial der Marke. Bei der Restrukturierung haben wir die richtigen Themen angepackt.“[dpa/hjv]

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