Oddset erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Betandwin

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Das LandesgerichtMünchen hält das Direktmarketing von Betandwin für unzulässig.

Gegen den privaten Sportwettenanbieter Betandwin erwirkte der staatliche Anbieter Oddset am 25. Juli 2006 eine Einstweilige Verfügung.

Diese verbietet Betandwin den Versand von Werbung auf Mobiltelefone ohne die Einwilligung des Verbrauchers. Bei Nichtbefolgung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
 
In der Vergangenheit benutzte Betandwin WAP-Push-Dienste, um Werbung für sein Sportwettenangebot an Mobiltelefone zu senden und mit Sonderrabatten zum Wetten zu animieren. Dabei wurden bei der Fußballweltmeisterschaft unter anderem Gratiswetten auf die Spiele angeboten. Diese Maßnahmen sind jedoch wettbewerbsrechtlich grundsätzlich verboten, berichtet Oddset.
Solche Marketingmethoden stehen im starken Gegensatz zum Kampf gegen die Spielsucht, der vom Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund gestellt wird. [sch]

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