ORF: Gebühr für Internet-PCs

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Gebühren Info Service (GIS), die ORF-Gebührentochter, sucht nach einer eindeutigen Regelung der Gebührenpflicht für Unternehmen.

Für private Haushalte gilt, dass die Gebühr nur einmal, egal wie viele Radios, Fernseher oder Computer man besitzt, zu zahlen ist. Stehen zu Hause weder Radio noch Fernseher, aber ein internetfähiger PC, dann muss für den PC gezahlt werden.

Größere Unternehmen müssen pro zehn Geräte einmal bezahlen, allerdings bestünden Ausnahmen. Der Focus liege auf Radios und Fernsehgeräten. Der Gesetzgeber habe allerdings nicht daran gedacht, pro zehn PCs eine Gebühr zu fordern, so die GIS. Es sei nicht im Interesse der GIS, Unternehmen und Institutionen mit einer Gebühr für sämtliche internettauglichen Geräte zu belasten. Doppelgebührenverrechnungen werde es keinesfalls geben. Daher ist eine eindeutige Regelung mit Wirtschaftskammern und Interessenvertretungen in Vorbereitung, um für alle Beteiligten eine akzeptable Lösung zu finden.

In Deutschland wird zum 1. Januar 2007 die Gebühr für Internet-PCs eingeführt. Dabei gilt für private Haushalte, dass eine Gebühr nur fällig wird, wenn kein Radio oder Fernsehgerät vorhanden ist.
Das Gleiche gilt für Unternehmen und Selbstständige. Anders als in Österreich wird nur eine Gebühr, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Geräte eingezogen. Die Belastung für ein Unternehmen, Gewerbebetrieb oder Selbstständigen werde bei maximal 17,03 Euro monatlich liegen, wie Nicole Hurst von der GEZ gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte. [ft]

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