Mainz – Die Mehrheit der Landesmedienanstalten spricht sich für eine verstärkte Regulierung von Call-In-Sendern à la Neun Live aus. Bis jetzt liegen der Politik jedoch noch keine konkreten Vorschläge vor.
„Es gibt zwar jetzt schon rechtliche Instrumentarien, die im Extremfall bis zum Entzug der Sendelizenz reichen“, so ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
„Wir sind jedoch grundsätzlich offen für den Dialog mit den Landesmedienanstalten, die allerdings bis jetzt noch mit keinen konkreten Ideen an uns herangetreten sind.“ Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck führt zurzeit den Vorsitz der Medienkommission der Bundesländer.
Am 3. Mai hatte in München ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM), Norbert Schneider, dem Vorsitzenden der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Wolf-Dieter Ring, den deutschen Fernseh-Veranstaltern, in deren Programm Gewinnspiele angeboten werden, sowie dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) stattgefunden. Dabei einigte man sich auf grundsätzliche Anwendungs- und Auslegungsregeln, die von den Landesmedienanstalten am 2. April ausgearbeitet worden waren.
Nach diesen Regeln dürfen Moderatoren nicht mehr künstlichen Zeitdruck erzeugen und müssen eindeutig auf die sicher garantierte Gewinnsumme bzw. zusätzliche eingeräumte Gewinnchancen hinweisen. Ebenso soll eine Obergrenze bei den Kosten für Call-In-Telefonate eingeführt und die Mitmachregeln transparenter gestaltet werden.
Neben einem eindeutigen Hinweis, dass Jugendliche vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind, soll auch ein Appell an die Zuschauer, ihr Telefonieverhalten zu kontrollieren, Standard werden. Die Mitmachregeln sollen ebenso wie interne Dienstanweisungen an die zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet werden. [lf]
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