Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mit zehntausenden Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer hat der Regensburger Anwalt Thomas Urmann für ordentlich Wirbel gesorgt. Wegen des Verdacht auf Betrugs hat eine andere Kanzlei sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt – und gegen die will Urmann nun selbst rechtlich vorgehen.

Die Aufregung um den Redtube-Fall nimmt nicht ab. Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann im Dezember zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Erotik-Portals verschickt hat, könnte die Angelegenheit nun zu einem juristischen Schlagabtausch werden. Denn die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner hat wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und Betrugs Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt eingereicht – und der will das keineswegs hinnehmen, wie er am Mittwoch gegenüber der „Hamburger Morgenpost“ bekundete. So erwägt er offenbar nun selbst, Strafanzeige gegen die Kanzlei zu stellen.

Urmann findet es nach eigenen Aussagen zwar kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig verklagen, doch den Gedanken zieht er offenbar trotzdem in Erwägung. Hinsichtlich der Ermittlungen gegen seine eigene Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich der Advokat gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe gerade erst, ob in der Sache tatsächlich ermittelt wird oder nicht, teilte er gegenüber dem Blatt mit.
 
Auch die Stellungnahme des Justizministeriums bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Nach der Abmahnwelle war die Diskussion aufgebrandet, ob Streaming im Internet tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so wie Urmann sie im Auftrag des Rechteverwertes The Archiv im Falle von mehreren Porno-Filmen abgemahnt hatte. Auf eine Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung daraufhin mit, dass das bloße Anschauen eines Streams nicht als Verletzung von Urheberrechten und damit auch nicht als Straftat zu werten ist. Immerhin werde keine Kopie der Inhalte erstellt.
 
Urmann zeigt sich davon unbeeindruckt: „Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat“, erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Schreiben für ihre Arbeit keine Rolle spiele. „Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage“, forderte Urmann, um die große Verwirrung zu dem Thema zu beenden. Doch die Regierung gedenkt derzeit nicht, hier aktiv zu werden. Denn das Problem rund um mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Streaming sei noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt, teilte die Regierung mit. Letztlich könne das nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.
 
Bis es dazu kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land ziehen, in der sich die Regierung noch mit Ankündigunen, sie Wolle das Urheberrecht auf jeden Fall den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen, aus der Affäre ziehen kann. Im Moment ändere sich daher nichts an der rechtlichen Situation und sei daher auch nicht für die Arbeit der Anwälte relevant, wie Urmann bemerkte. [fm]

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161 Kommentare im Forum

  1. AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren Auch ein Krimineller hat das Recht sich zu wehren.
  2. AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren Ob jemand kriminell ist oder nicht, entscheiden hierzulande die Gerichte. Bis dahin ist die Bezeichnung kriminell üble Nachrede.
  3. AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren Der Typ war im besten Fall Anwalt gewesen, wäre interessant zu Wissen wie er sich rechtfertigt wenn er gefragt wird, wo her er seine Informationen über beteiligte User hat. Auf legale weise hat er die bestimmt nicht bekommen.
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