Rundfunkgebühren: ARD legt Verfassungsbeschwerde ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Heute bekräftigten die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten einvernehmlich den im Juni 2005 in Bremen gefassten Beschluss, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.

Die Repräsentanten der deutschen Landesrundfunkanstalten wollen durch das höchste deutsche Gericht feststellen lassen, dass das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die von der ARD nicht hingenommen werden können.
 
ARD-Vorsitzende Thomas Gruber dazu: „Es geht nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat. Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“
 
Die ARD hatte in Bremen beschlossen, gegen die Kürzung des KEF-Vorschlags durch die Ministerpräsidenten Verfassungsbeschwerde einzulegen. Gleichzeitig hatte die ARD ihr Interesse an Gesprächen mit den Ländern bekundet und als Gesprächsgrundlage ein Indexierungsmodell vorgelegt, mit dem die Defizite der letzten Gebührenfestsetzungsrunde zu vermeiden gewesen wären. Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz konnten sich die Länder nicht dazu entschließen, in solche Gespräche einzutreten. Damit bleibt der ARD keine andere Wahl, als ihren im Juni gefassten Beschluss in die Tat umzusetzen und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen. [mg]

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