Rundfunkurteil: ARD und ZDF freuen sich über Sieg

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenfestsetzung durch die Länder im Jahr 2004 begrüßt.

„Unser Gang nach Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht. Die damalige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühr, mit der sich die Ministerpräsidenten über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hinweggesetzt hatten, war mit der Verfassung nicht vereinbar“, sagte Raff nach Bekanntwerden des Urteils.

Der ZDF-Intendant Markus Schächter verwies darauf, dass das Urteil Ordnung und Klarheit in das Verfahren der Rundfunkfinanzierung bringe. „Das Gericht hat nachdrücklich betont, dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist.
 
Schächter und sein ARD-Kollege Raff begreifen das Urteil als eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder, wieder „unaufgeregt aufeinander zuzugehen“. Raff sieht darüber hinaus die Rolle der KEF als unabhängiges Sachverständigengremium zur Festsetzung der Rundfunkgebühr „zu Recht gestärkt“.
 [lf]

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14 Kommentare im Forum
  1. AW: Rundfunkurteil: ARD und ZDF freuen sich über Sieg na dan gute zusammenarbeit ard und zdf mit kef..
  2. AW: Rundfunkurteil: ARD und ZDF freuen sich über Sieg Wer in Luxemburg wohnt (und ohnehin keine deutschen Rundfunkgebühren zahlt), sollte sich nicht in innerdeutsche Belange einmischen; das geht ihn nämlich nichts an.
  3. AW: Rundfunkurteil: ARD und ZDF freuen sich über Sieg Ich bin der Meinung, dass es sich hier um ein Fehlurteil handelt. Wie kann es sein, dass sich die öffentlichen, die sich eh schon zweigleisig finanzieren dürfen(Werbeeinnahmen und GEZ) anscheinend nicht umhin kommen können, ihre Gebühren weiter zu erhöhen? Mag es vielleicht daran liegen, dass die öffentlichen dringend einer Reform bedürfen? Sollte nicht einmal darüber nachgedacht werden, dass eine oder andere 3. Programm zu streichen bzw. zu fusionieren was wesentlich wirtschaftlicher wäre? Gleiches gilt im übrigen für die Vielzahl von öffentlichen Radioprogrammen (wer braucht z.B. schon einen Verkehrssender oder den xten klassikkanal?) Ergo, die öffentlichen sollten erst einmal ihre Hausaufgaben machen, bevor sie wieder mal (nun sogar mit Blankovollmacht) an der Gebührenschraube drehen-auch wenn dies erst 2009 geschieht.
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