Karlsruhe – Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenfestsetzung durch die Länder im Jahr 2004 begrüßt.
„Unser Gang nach Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht. Die damalige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühr, mit der sich die Ministerpräsidenten über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hinweggesetzt hatten, war mit der Verfassung nicht vereinbar“, sagte Raff nach Bekanntwerden des Urteils.
Der ZDF-Intendant Markus Schächter verwies darauf, dass das Urteil Ordnung und Klarheit in das Verfahren der Rundfunkfinanzierung bringe. „Das Gericht hat nachdrücklich betont, dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist.
Schächter und sein ARD-Kollege Raff begreifen das Urteil als eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder, wieder „unaufgeregt aufeinander zuzugehen“. Raff sieht darüber hinaus die Rolle der KEF als unabhängiges Sachverständigengremium zur Festsetzung der Rundfunkgebühr „zu Recht gestärkt“.
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