Sachsen-Anhalt: Regeln für Verkauf des UKW-Sendenetzes

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt hat sich mit dem geplanten Verkauf des UKW-Sendenetzes durch Media Broadcast beschäftigt.

Der Verkauf des UKW-Sendenetzes durch Media Broadcast war am heutigen 19. April Thema in der Sitzung der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt. Geprüft wurde, ob der geplante Verkauf des UKW-Sendenetzes durch Media Broadcast rechtens sei.

Festgestellt wurde von der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, dass der Betrieb des UKW-Sendenetzes der Rundfunkfreiheit Art. 5 GG dient und Geschäftsgrundlage der der eingerichteten und ausgeübten privaten Hörfunkunternehmen nach Art 12 GG darstellt. Die erheblichen Regulierungsvorgaben, denen das UKW-Sendenetz deshalb unterliegt, sieht die Versammlung mit der geplanten Abwicklung ohne regulative Vorgabe nicht ausreichend eingehalten.
 
Deshalb erklärte die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, dass die Verbreitung der für das Land Sachsen-Anhalt lizenzierten privaten und nichtkommerziellen Hörfunkangebote unterbrechungsfrei sichergestellt wird, und zudem transparente Daten zur Sendetechnik sowie eine ausreichende Zeit zur Bewertung dargelegt werden müssen.
 
Zugleich müssten sich die Erwerber der Sendetechnik dazu verpflichten, den Veranstaltern einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreieren Zugang zu den technischen Komponenten einzuräumen. Der Zugang zu den Senderstandorten durch die DFMG sollte zudem zu angemessenen Konditionen möglich sein, während die gewachsenen UKW-Verbreitungsgebiete auch bei Frequenzneuzuteilung Bestand hätten. [nis]

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