Sat-Recht: Zwangsverkabelung nach DVB-T

0
32
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Leipzig – Im Zuge der Umstellung auf DVB-T wird es in Zukunft zwischen Mieter und Vermieter einiges Konfliktpotenzial geben, „Zwangverkabelung“ ist beispielsweise ein Problem.

Das digitale terrestrische Fernsehen hält Einzug und der gewiefte Vermieter wickelt mal eben schnell den Empfang via Dachantenne ab und schließt einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber, sodass die Mieter von DVB-T eigentlich gar nichts haben. Die Mieter müssen mitmachen und die automatisch auf die Miete umgelegten Kosten erdulden – oder etwa nicht? An sich ist das Anschließen einer Mietwohnung an das Kabelnetz eine Maßnahme zur Verbesserung der Wohnung.

So legt es das Bürgerliche Gesetzbuch dar. Aber liegen die Dinge im Beispielfall genauso? Oder wird der Mieter dadurch schlechter gestellt? Wenn Sie die Antworten dazu und obendrein noch wissen wollen, wie die Rechtslage für eine Sat-Anlage bei eigenem Grundstück ist oder welche Mietminderung bei defekter Antenne geltend gemacht werden können, dann lesen Sie die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
 
 
Haben Sie Fragen zu rechtlichen Dingen bezogen auf Antenne, Kabel, Satellit? Unsere Expertin Rechtsanwältin Susanne Sprotte berät Sie zu Sat-Rechtsfragen:
 
Sat-Recht-Hotline: Tel 0190 821738
Mo und Mi 10.00 bis 13.00 Uhr, Do 14.00 bis 19.00 Uhr

(1,86 Euro/Minute)
 
 
 [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert