Schadensersatzklage: Leo Kirch vor dem Triumpf?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Der Medienunternehmer Leo Kirch kann mit einem Teilerfolg gegen die Deutsche Bank rechnen, da der frühere Vorstandschef Rolf Breuer mit einem TV-Interview das Bankgeheimnis verletzt hat.

Rolf Breuer hatte sich öffentlich negativ über Kirchs Imperium geäußert, das später zusammenbrach. Das schreibt die Süddeutsche Zeitung. Seit seinem Scheitern im Jahr 2002 kämpft Kirch vor Gericht gegen Breuer und die Deutsche Bank, denen er die Hauptschuld am Untergang seiner Firmengruppe gibt.
 
Der Vorsitzende des Banken-Senats, Gerd Nobbe, ließ laut Süddeutscher Zeitung erkennen, dass er die Klage der Kirch Printbeteiligung gegen die Deutsche Bank wegen einer Loyalitätspflichtverletzung durch Äußerungen Breuers im Februar 2002 für begründet hält. Aus einem Darlehensvertrag, den die Bank der Gesellschaft 1998 gewährt hatte, ergebe sich für eine Bank die Pflicht, die Kreditwürdigkeit ihres Kunden nicht zu gefährden und ihm die Aufnahme weiterer Kredite nicht zu erschweren.
 
Über die Höhe möglicher Ansprüche Kirchs hat der BGH nicht zu entscheiden. Bei einem Teilsieg in Karlsruhe müsste Kirch in einem weiteren Prozess auf Schadensersatz klagen und konkret beweisen, welche Verluste das am 4. Februar 2002 gesendete Fernseh-Interview Breuers verursacht hat. Es geht dabei nur um wenige Sätze, die der damalige Vorstandschef der Deutschen Bank und Präsident des Bundesverbandes deutschen Banken am Rande des Weltwirtschaftsforums in New York gesagt hatte. Angesprochen auf die sehr, sehr vielen Schulden Kirchs, sagte Breuer die vermutlich prozessentscheidenden Sätze: Das halte ich für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine . . . Stützung interessieren. Im April 2002 stellte die Kirch Media einen Insolvenzantrag, im selben Monat kündigte die Deutschen Bank den Kreditvertrag und verwertete ihre Pfandrechte an den Springer-Aktien zum Preis von 667 Millionen Euro. Kirch meint, er hätte wesentlich mehr dafür erzielt.
 
Die Kirch-Gruppe sei zum Zeitpunkt des Interviews keineswegs überschuldet gewesen, sagte ihr Anwalt Eilert Osterloh vor dem BGH. Erst nach dem Interview habe sich die Situation total geändert. Die Banken seien beim Verhandeln über neue Kredite durch die Tür weggelaufen. Für den Schaden müssten sowohl die Deutsche Bank als auch Breuer persönlich haften. Dessen Aussage über die Weigerung des Finanzsektors, Kirch weitere Kredite zu gewähren, sei unwahr gewesen. Demgegenüber sagte der Anwalt von Deutscher Bank und Breuer, Reiner Hall, der Bankmanager habe in seiner Eigenschaft als Verbandspräsident lediglich allgemein bekannte Tatsachen wiedergegeben. Es gebe keinen inneren Zusammenhang zum Bankgeheimnis, das gerade die Deutsche Bank sehr hoch halte. Breuer habe auch die allgemeine Schonungs- und Loyalitätspflicht nicht verletzt und keineswegs rechtswidrig gehandelt. Die Insolvenz nannte Hall einen Zufallsschaden, unabhängig vom Interview.
 
Richter Nobbe blieb dabei, dass sich der Vertreter einer großen deutschen Bank schon aufgrund des Darlehensvertrags über einen Kreditkunden so nicht einlassen darf.
 
Das Urteil ist zwar erst für den 24. Januar angekündigt, die Aussagen der Richter klingen jedoch
eindeutig. [mg]

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