SKL-Show: Das Vierte führt Medienhüter an der Nase herum

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Privatsender Das Vierte geht auf Konfrontationskurs mit den deutschen Medienhütern: Ungeachtet einer Rüge der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) will der Sender an diesem Freitag erneut die SKL-Lotterieshow „Tag des Glücks“ ausstrahlen.

Erst im September hatte die ZAK der Sendung am Ostermontag auf Das Vierte beanstandet und eine Wiederholung explizit untersagt. Sie verstoße gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag, hieß es seinerzeit zur Begründung. Außerdem sei durch Studio-Deko sowie ständige Logoeinblendung und Nennung der Süddeutschen Klassenlotterie ein werblicher Charakter festzustellen. Auch eine weitere Show des Formats war vorsorglich untersagt worden (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Die zuständige nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt LfM zeigte sich auf Anfrage des Branchendienstes „Dwdl“ am Mittwoch wenig amüsiert über die Machtprobe des kleinen Privatsenders. Sollte es zur angekündigten Ausstrahlung der von Steven Gätjen moderierten Show am 11. November kommen, werde man erneut ein Verfahren einleiten. Die Rechtsposition habe sich seit dem ersten Verstoß im Frühjahr nicht verändert. Entsprechend werde man sich „mit Nachdruck“ um den Fall kümmern.

Das Vierte hatte sich bereits in der Vergangenheit unbeeindruckt von entsprechenden Restriktionen gezeigt und bei einer Anhörung der Medienhüter auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung verwiesen. Sie mache klar, dass das im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag formulierte Werbeverbot derzeit nicht angewendet werden könne. Die ZAK sieht das anders: Das europäische Urteil habe lediglich das staatliche Sportwettenmonopol und dessen Auswirkungen auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit behandelt. Auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag hätten diese Entscheidungen keine direkte Auswirkung, so das Gremium. 
  
Die niedersächsischen Medienhüter der NLM hatten die Ausstrahlung bereits im April kritisiert und geprüft, ob gegebenenfalls ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit gegen den Sender eröffnet werde. Ein bindendes Verbot der Ausstrahlung sei auf Grund der Rundfunkfreiheit nicht möglich gewesen. Jedoch sei der Sender seiner Verantwortung im Umgang mit dieser Freiheit nicht gerecht geworden, so die NLM damals. [ar]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: SKL-Show: Das Vierte führt Medienhüter an der Nase herum hallo, bin zwar kein freund von das vierte, finde diese trotzhaltung aber gut. noch entscheide ich, ob, wann und wo ich dem glücksspiel nachgehe und kein sesselfurzer. d gehts gut, wenn man sich mit solchen hirngespinnsten wie glücksspielverbot beschäftigen kann, als ob sich jemand davon abhalten wird. der typ, welcher die poker wm gewonnen, wird wohl bald als straftäter verfolgt werden oder wie? mfg
  2. AW: SKL-Show: Das Vierte führt Medienhüter an der Nase herum Ne, der wird in allen Nachrichten, auch bei den ÖR gefeiert
  3. AW: SKL-Show: Das Vierte führt Medienhüter an der Nase herum Es ist derzeit für DAS VIERTE der einzige Weg zur Kenntnis genommen zu werden! Die Rüge der ZAK ist da wohl nur ein vertretbarer Kollateralschaden für die Senderverantwortlichen!
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