Springer-Beschwerde zurückgewiesen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Axel Springer AG gegen die Kartellamtsentscheidung, die die Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG platzen ließ, als unzulässig abgewiesen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Springer AG nicht das Recht habe, die Untersagung des Bundeskartellamts vom 19. Januar diesen Jahres gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies wäre nur möglich, wenn die beiden Vertragspartner weiterhin das Ziel eines Zusammenschlusses verfolgen würden.

Auch die Erklärung, dass die beiden Unternehmen nach einer gerichtlichen Erlaubnis über einen Zusammenschluss neu verhandeln wollen, konnte die Richter nicht überzeugen. Daraufhin hat die Springer sofort angekündigt, gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Wiederspruch gehen zu wollen. [lf]

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