Supersat hat sich in der Branche bereits einen Namen durch Abmahnungen gemacht, die an Receiver-Hersteller verschickt wurden, die das Steuerprotokoll DiSEqC in ihren Boxen benutzen. Jetzt lässt Supersat auch Händler abmahnen.
Nach den DIGITAL FERNSEHEN vorliegenden Informationen hat die J. R.-W. & M. K. GbR Gebäude-Verwaltung an einen Händler eine Anfrage für eine Einteilnehmeranlage zum Empfang von Astra 19,2, Hot Bird 13 und Türksat 42 Grad Ost gestellt, worauf der Händler ein entsprechendes Angebot an die Firma aus Neu-Isenburg, dort ist auch Supersat beheimatet, geschickt hat.
Rund zwei Wochen später erhält der Händler ein Schreiben der Rechtsanwälte Runte & Hänsgen, die Supersat vertreten. In dem Schreiben wird festgestellt, dass der Händler Sat-Equipment anbietet, dessen Hersteller keine Lizenzvereinbarung mit Supersat haben. Zudem wird der Händler aufgefordert, die beigelegte Unterlassungs/-Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Anwälte haben bereits bei der Supersat-Abmahnwelle gegen verschiedene Hersteller davor gewarnt, die Unterlassungs/-Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben. Alle Details zu den drohenden Abmahnungen gegenüber Händlern und welche Schritte die Receiver-Hersteller planen, lesen Sie in der nächsten Ausgabe der DIGITAL FERNSEHEN.
Lesen Sie hier weiter: Unterlassungschreiben von Supersat schocken Receiverhersteller. [sch]
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