Swisscom Mobile erhält Wimax-Lizenz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat an Swisscom Mobile eine Konzession für den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access, BWA) vergeben.

Von fünf Firmen, die sich für die drei BWA-Konzessionen beworben haben, hat Swisscom Mobile als einzige ein Gebot eingereicht.

Die ebenfalls für eine allfällige Auktion zugelassenen Firmen Deutsche Breitbanddienste GmbH, Orascom Telecom Holding S.A.E., Swissphone Invest Holding AG und TDC Switzerland AG haben sich laut Comcom entschlossen, kein Gebot einzureichen.
 
Die Comcom teilte Swisscom Mobile daher eine der drei Konzessionen zum Minimalpreis zu. Der Minimalpreis der beiden grossen Konzessionen liege bei 6.1 Mio. Franken (rund 3,9 Mio. Euro). Dabei handelt es sich um eine so genannte große Konzession, die mit einem 2 x 21 MHz Frequenzpaket ausgestattet ist. Der Minimalpreis ergibt sich aus der Summe der abdiskontierten Konzessionsgebühren für die gesamte Konzessionsdauer von 10 Jahren und den Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Konzession. Die Konzession wird voraussichtlich im August 2006 erteilt und ist bis zum 31. Dezember 2016 gültig. Um einen Netzaufbau im Rahmen der zugeteilten Frequenzen zu gewährleisten, musste sich die Swisscom verpflichten, bis spätestens 31. Dezember 2007 den kommerziellen Betrieb aufzunehmen. Darüber hinaus müssen bis Ende 2009 mindestens 120 Sende- und Empfangseinheiten betrieben werden.
 
Nachdem aufgrund einer öffentlichen Konsultation im Frühjahr 2005 ein grosses Interesse an BWA-Konzessionen festgestellt wurde, hatte die Comcom am 29. November 2005 drei BWA-Konzessionen ausgeschrieben. Fristgerecht gingen insgesamt fünf Bewerbungen ein, weshalb die Kommission entschieden hat, die Konzessionen mit einer Auktion zu vergeben. Bei weniger als drei Bewerbern sollte auf eine Auktion verzichtet, und die Konzessionen zum Preis des Mindestgebots direkt an die Bewerberinnen mit einem gültigen Gebot erteilt werden. Die Comcom will später darüber entscheiden, was mit den nicht vergebenen Frequenzen geschehen soll. [sch]

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