„Tagesschau“-App: ARD/ZDF und Verleger gehen auf Kuschelkurs

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der im Januar abgehaltene „Friedensgipfel“ zwischen ARD und ZDF sowie den bundesdeutschen Verlagen könnte tatsächlich in einer Beilegung des Dauerstreits um die „Tagesschau“-App und weitere Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender resultieren. Laut Medienberichten steht eine Einigung zwischen beiden Seiten unmittelbar bevor.

Laut einem Bericht Tageszeitung „taz“ (Montagsausgabe) steht eine Gemeinsame Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie ARD und ZDF kurz vor der Unterzeichnung. Darin findet sich der weichgespülte Kompromiss, das Internet sei „sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu erreichen“.
 
Entsprechend sollten „zukünftig Konflikte vermieden und Möglichkeiten gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft möglichst vielfältig zu erhalten“. Da es sich nach Einschätzung der am Streit beteiligten lediglich um eine medienpolitische Absichtserklärung und nicht um ein rechtsverbindliches Dokument handelt, ist der Wert der Einigung als eher gering einzustufen.

Immerhin lassen sich ARD und ZDF in dem Schriftstück das Versprechen abringen, bei ihren Online-Angeboten künftig den Schwerpunkt auf „fernseh- und hörfunkähnliche Angebote“ zu setzen. Dagegen soll bei den Angeboten der Verleger Text und Bild im Mittelpunkt stehen. Damit wird den Verlagen ein wesentlicher Angriffspunkt genommen: Die „Tagesschau“ bietet nach Ansicht der Zeitungsmacher auf dem iPad und anderen Tablet-Computern sowie Smartphones zu viel Text. 
 
Die ARD hatte bereits in der Vergangenheit argumentiert, die „Tagesschau“-App enthalte nichts, was nicht auch schon auf der Internetseite der Nachrichtensendung veröffentlicht wurde. Es handele sich insofern nicht um eine eigenständige publizistische Leistung. Trotzdem wolle man künftig öffentlich-rechtliche Apps und Webportale so gestalten, dass sie „kein funktionales Äquivalent zu den text/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen“, hieß es weiter. Außerdem wolle man den Verlagen die Domäne der lokalen Berichterstattung überlassen.
    
Ein ARD-Sprecher wollte das Friedensabkommen, das zunächst auf ein Jahr befristet und von beiden Seiten regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden soll, gegenüber der „taz“ zunächst nicht näher kommentieren. Man äußere sich nicht zu Details. Außerdem sei ein Konsens aller Intendanten notwendig. Entsprechend dürfte das Thema auf der nächsten Intendantensitzung in Erfurt Anfang Februar auf die Tagesordnung kommen. 
 
Die Verlegerklage beschäftigt aktuell das Kölner Landgericht, das beiden Parteien beim ersten Verhandlungstermin Mitte Oktober ein direktes Gespräch nahegelegt hatte (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Zu den Klägern zählen Axel Springer Verlag („Welt“, „Bild“), die WAZ Mediengruppe, die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, M. DuMont Schauberg („Kölner Stadt-Anzeiger“, „Berliner Zeitung“), das Medienhaus Lensing („Ruhr Nachrichten“), die „Rheinische Post“ sowie die Medienholding Nord („Flensburger Tageblatt“, „Schweriner Volkszeitung“). 
 
Ob der jetzt bevorstehende Kompromiss von Dauer sein wird, bleibt allerdings fraglich. Heinen betonte, die Verleger seien unabhängig von den Gesprächen weiter an „einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs ‚Presseähnlichkeit‘ sehr interessiert“. Die ARD will zudem nach eigenen Aussagen im Textbereich eine Beschränkung auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften nicht akzeptieren. 
  
Beide Seiten haben dieselbe Sorge – den Anschluss an die rasante Entwicklung auf dem Medienmarkt zu verpassen. Verlage müssten auch mit digitalen Produkten Geld verdienen, argumentierte WAZ-Geschäftsführer Nienhaus. „Das kann nicht funktionieren, wenn die gebührenfinanzierten Sender dauerhaft kostenlose Volltextdienste anbieten“. 
  
Ein genereller Rückzug kommt aber für ZDF-Intendant Markus Schächter nicht infrage: „Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum“. Und die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel ergänzt: „Wenn die ARD hier nicht am Ball bleibt, kann sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen“. [ar]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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