Teilerfolg für Sportwetten-TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner gegenwärtigen Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Wie das Gericht bekannt gab, verstößt die geltende Regelung gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter.

Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es „konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten“.
 
Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Bis dahin dürfen private Veranstalter keine Oddset-Wetten, also Spiele mit festen Gewinnquoten, anbieten.
 
Privaten Anbietern sind Sportwetten bisher grundsätzlich untersagt, bis auf die Unternehmen, die sich vor der Wiedervereinigung Lizenzen nach dem Gewerberecht der DDR gesichert haben, z.B. Betandwin und Sportwetten Gera. [sch]

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