Düsseldorf – Zu einer Strafzahlung in Höhe von 100 000 Euro hat das Landgericht Düsseldorf den Telekommunikationsanbieter Tele2 verurteilt. Das Ordnungsgeld wurde wegen unzulässiger Telefonwerbung veranschlagt.
Damit folge das Landgericht einem Antrag der Verbraucherzentrale Bayern, die Beweise für die Missachtung eines älteren Urteils darlegte, berichtete die „Financial Times Deutschland“. So hätten die Verbraucherschützer schon im Februar ein Urteil erwirkt, das es Tele2 untersagte, Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen zu betreiben.
Da jedoch über 70 weitere Beschwerden bei der Verbraucherzentrale eingingen, zog diese nun wegen Missachtung des bereits erwirkten Urteils nochmals vor Gericht. Laut „FTD“ konnte Tele2 in keinem der betroffenen Fälle eine Einwilligung der Angerufenen vorweisen, deswegen wurde der Düsseldorfer Telefonanbieter zur Zahlung des Ordnungsgeldes verurteilt. [lf]
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