Telekom-T-Online-Fusion juristisch zugelassen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Klage der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW gegen die T-Online-Entscheidung wird abgeschmettert.

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass die Verschmelzung des Internetproviders T-Online mit der Deutschen Telekom trotz anhängiger Anfechtungsklagen vorzeitig ins Handelsregister eingetragen werden kann.

Dies teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) heute mit. Damit wurde das Urteil des Darmstädter Landgerichts vom November aufgehoben. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, so dass die entscheidende Eintragung ins Handelsregister zur Zeit noch nicht möglich ist. Außerdem kann Rechtsbeschwerde gegen den Spruch eingelegt werden.

Derzeit prüft die DSW, ob der Weg zur nächsthöheren Instanz, dem Bundesgerichtshof (BGH), eingeschlagen wird. Innerhalb der nächsten vier Wochen muss sich die DSW diesbezüglich entscheiden. Die Schutzvereinigung hatte zuvor im Namen von T-Online-Aktionären gegen den Verschmelzungsvertrag geklagt. [sch]

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