Topfield mahnt Quantom ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln/ Bonn – Wegen Markenverletzung versendete der koreanische Digitalreceiverspezialist Topfield eine Abmahnung an die Quantom AG München.

Das Unternehmen Quantom ließ sich verschiedene Wortmarken beim Deutschen Patentamt schützen. Unter anderem auch die Wortmarke ‚Topfield‘, die sich die Kamm AG seit dem 15.05.2003 beim deutschen Patentamt registrieren ließ und am 15.06.2005 auf die Quantom AG umschrieb.
 
Hierbei hat die Quantom AG allerdings übersehen, dass sich das koreanische Unternehmen Topfield die Wortmarke Topfield bereits am 13.09.2001 beim Harmonisierungsamt für Binnenmarkt schützen ließ. Das bedeutet, dass Topfield Inhaber der Gemeinschaftsmarke Topfield ist – und dies in allen europäischen Staaten einschließlich Deutschland.
 
Um einer Abmahnwelle der Quantom AG entgegen zu steuern, wurde bereits am 30.11.2005 eine schriftliche Abmahnung an die Quantom AG versendet. Mit der Abmahnung wurde die Quantom AG aufgefordert, die Löschung der Marke unverzüglich beim DPMA zu beantragen beziehungsweise auf die Marke zu verzichten und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. [mg]

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