TV-Sender gegen Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt am Main – Sowohl die Privaten als auch die Öffentlich-Rechtlichen lehnen eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen im TV ab.

„Eine Kennzeichnung von Fremdproduktionen – besser: Kaufproduktionen ist unpraktikabel, geht an der Realität vorbei und dient letztlich auch nicht der Zuschauertransparenz“. Das schreiben ARD, ZDF und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in einem gemeinsamen Brief an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien, berichtet der Evangelische Pressedienst epd.

Martin Stadelmaier (SPD), Leiter der in der Medienpolitik federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, sagte gegenüber dem epd, im Kreis der Länder gebe es Überlegungen, den Sendern auch bei angekauften Filmen vorzuschreiben, Product-Placement zu kennzeichnen. Dies könne auch für Hollywood-Filme gelten. Allerdings beziehe sich die Kennzeichnungspflicht lediglich auf künftige Einkäufe.
 
Bisher seien die deutschen Sender davon ausgegangen, dass eine Kennzeichnungspflicht für solche Filme nicht bestehe, teilt der Pressedienst mit. „Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung würde einer verfassungsrechtlich bedenklichen, absoluten Überregulierung aus rein formalistischen Gründen gleichkommen“, heißt es demnach in dem Brief. Auch die Europäische Kommission habe keine europaweite Verpflichtung zur Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Sender würden die Politik auffordern, von einer Kennzeichnungspflicht bei Fremdproduktionen Abstand zu nehmen.
 
Die Sender führen an dem epd zufolge an, sie hätten keine Möglichkeit, „bei einer Fremdproduktion zuverlässig festzustellen, ob Produktplatzierungen enthalten sind“. In der Praxis des internationalen Rechtehandels seien Produzent und Lizenzgeber meist nicht dieselben. Vielfach würden stattdessen beim Rechtehandel deutsche Zwischenhändler tätig. Diese würden jedoch nicht über die „durch eine gesetzliche Verpflichtung erforderlich werdenden Informationen“ verfügen und könnten diese daher auch nicht weitergeben.
 
Die Kennzeichnungspflicht für Produktplatzierungen soll im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt werden, der zurzeit im Kreis der Länder diskutiert wird. Am 10. September sollen die Chefs der Staatskanzleien erneut über die Regelungen für Product-Placement beraten. [ar]

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