TV-Verbot für UFC-Kämpfe wieder vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Seit Jahren schon streiten die Medienwächter der BLM und der Veranstalter der Ultimate Fighting Championship (UFC) darüber, ob die Kämpfe im deutschen TV gezeigt werden dürfen. Nun geht die BLM in die nächste Runde.

Das juristische Zerren um die Frage, ob die Mixed-Martial-Arts-Kämpfe der UFC im deutschen Fernsehen gezeigt werden können, währt schon seit einigen Jahren – und daran wird sich auch erst einmal nichts ändern. Denn wie die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am Mittwoch bekannt gab, haben die Medienwächter nun einen neuen Etappensieg errungen, sodass der Rechtsstreit nun in die nächste Runde gehen kann.

Begonnen hatte der Streit 2010, als die BLM verbot, dass die UFC-Kämpfe weiter im Programm von Sport1 gezeigt werden. Zu viel Gewalt, nannten die Medienwächter dabei als Grund. Während sich der Sender dieser Meinung beugte, ging der Veranstalter Zuffa gegen dieses Verbot gerichtlich vor – mit Erfolg. Wie Anfang 2015 bekannt wurde, hob das Verwaltungsgericht München die Entscheidung der BLM auf. Die BLM habe nicht die Befugnis ein aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten, zudem habe sie die rechtlich geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen einbezogen, hieß es in der Begründung. Die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten, wurde vom Gericht abgewiesen.
 
Die Medienwächter gingen dagegen zunächst in Leipzig vor, hatten jedoch keinen Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schien der BLM nun mehr gewogen, denn die Richter entschieden bereits am 1. Juli, dass die Medienwächter gegen das Urteil aus München in Berufung gehen dürfen, was ihnen in München noch untersagt wurde. Damit ist der Weg für den nächsten juristischen Schlagabtausch in der Frage um die UFC-Kämpfe frei.
 
Die BLM will die neu gewonnene Chance auch nutzen. Man sah sich in der „Verantwortung als öffentlich-rechtliche Trägerin der Programmangebote nach dem Bayerischen Mediengesetz, die ihr die bayerische Verfassung zuweist, beeinträchtigt und machte beim BayVGH die Verletzung ihrer Rechte durch die Entscheidung des VG München geltend“, hieß es dazu in einer Stellungnahme am Mittwoch. [fs]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

6 Kommentare im Forum

  1. Das ist eben wieder typisch Deutsch... So bald was in der Türkei oder sonst wo anderst zensiert wird gibts nen riesigen Aufschrei...
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