TV-Werbeblocker: RTL muss Schadensersatz leisten

0
201
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Köln – Die einstweiligen Verfügungen von RTL gegen den TV-Werbeblocker „Fernsehfee“ aus dem Jahre 1999 könnten dem Sender jetzt teuer zustehen kommen.

Das Landesgericht Berlin hatte im Jahr 1999 einstweilige Verfügungen bestätigt, mit der der deutsche Privatsender RTL dem Anbieter dieses neuen TV-Werbeblockers untersagt haben, ein Radiosignal zu senden, das bei Werbeblöcken automatisch auf den nächsten Kanal zappt. Der Bundesgerichtshof hatte am 24.6.2004 letztinstanzlich festgestellt, dass der TC-Werbeblocker stets legal war und sämtliche einstweiligen Verfügungen zu Unrecht ergangen seien.
 
Wie die TC Unterhaltungselektronik AG (TCU AG)jetzt mitteilte, wurde die RTL Television vom Landgericht Köln am 8. März 2005 dazu verurteilt, der TCU AG sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund der zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung entstanden sind und zukünftig entstehen werden. Der weitergehende Teil der Klage, wonach auch die Schäden aus der Zeit nach der einstweiligen Verfügung zu ersetzen seien, wurde abgewiesen. Die TCU AG will nun beginnen, den Schaden zu beziffern und Zahlungsklage einreichen. [fp]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert