Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht mehr aktuell

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Künstlerinitiative Cash for Art fordert vom Gesetzgeber die Regelung einer angemessenen Vergütung geistigen Eigentums bei neuen Verbreitungswegen.

Da das deutsche Urheberrecht zum großen Teil aus den 60ern stammt, werde es neuen Entwicklungen des digitalen und vernetzten Medienzeitalters nicht mehr gerecht.

Kreativ Tätigen wie Musikern, Komponisten, Schriftstellern, Drehbuchautoren, Journalisten, Fotografen usw. entgingen Einnahmen in Millionenhöhe, weil ihr Recht nicht mehr zeitgemäß formuliert sei, ist im Manifest der Initiative zu lesen. Begründet wird die Forderung nach einer Änderung des Urheberrechts damit, dass über neue Übertragungswege wie Internet, Satellit oder Mobilfunk urheberrechtlich geschützte Radio- und Fernsehprogramme ausgestrahlt würden, die urheberrechtlich geschützte Leistungen enthalten. Anbieter verbreiten die Leistungen an zahlende Kunden wobei die Rechteinhaber meist leer ausgehen. Deshalb verweise die Künstlerinitiative im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Reform des Urheberrechts auf die Missstände.
 
Neue Übertragungstechniken seien im derzeit geltenden Urheberrecht nicht berücksichtigt, da diese in den sechziger Jahren noch nicht vorhanden waren. Cash for Art spricht sich für die Korrektur des Paragraphen über Kabel aus, indem alle übrigen Verbreitungswege wie Satellit, DSL, Mobilfunk etc. in das Recht der Weitersendung aufgenommen würden.
 
Beispielrechnungen gingen davon aus, dass eine Ausweitung des Vergütungsanspruchs die Einnahmen der Kreativen aus diesem Bereich um mehr als zwei Drittel erhöhen würden. Cash for Art fordert eine angemessene Vergütung geistigen Eigentums, wann immer ihre Werke zur Profiterzielung verwendet werden. Unterstützung erhält die Initiative in dieser Hinsicht vom Bundesrat, der eine „technologieneutrale Vergütung von weiter verbreiteten Programmen“ vorschlägt. Dies würde auch die Technologien der Zukunft mit einbeziehen, so das Manifest. [ft]

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