Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bundesgerichtshof hat die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Denn der BGH hat entschieden, dass Internet-Provider die Daten ihrer Kunden auch bei nichtgewerblichen Rechtsverletzungen herausgeben müssen.

Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, die ein Musikstücke unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Der Rechteinhaber wäre „faktisch schutzlos gestellt“, soweit er in solchen Fällen keine Auskunft erhielte, hieß es zur Begründung (Az.: I ZB 80/11).

Der BGH gab damit dem Antrag eines Musikvertriebs statt, der Rechte an Musiktiteln des Sängers Xavier Naidoo wahrnimmt. Der Vertrieb hatte IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die den Titel „Bitte hör nicht auf zu träumen“ über eine Online-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten hatten. Dabei handelte es sich um sogenannte dynamische IP-Adressen, die nicht dauerhaft einem Nutzer zugeteilt werden, sondern jeweils neu vom Provider vergeben werden.

Nun wollte der Musikvertrieb wissen, wer die Adressen jeweils genutzt hatte. Die Vorinstanzen hatten den Antrag abgelehnt, weil die Verletzung kein gewerbliches Ausmaß gehabt habe.

Der BGH hob nun die Entscheidungen der Instanzgerichte auf und gab dem Antrag statt. Auch in Fällen ohne gewerbliches Ausmaß sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig; damit lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse hatte. Ein solcher Antrag sei „unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet“, so der BGH. [dpa/fm]

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19 Kommentare im Forum

  1. AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben Natürlich nur wenn der Provider die Daten noch hat. Denn es gibt keine Speicherpflicht.
  2. AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben Die Provider speichern neben der ausgesetzen Vorratsdatenspeicherung die Verbindungsdaten aus eigenen Gründen. Ist man schnell genug, bekommt man die Auskunft. Der Beschluss ist skandalös.
  3. AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben Werden eigentlich die Beschwerdeführer darauf überprüft, ob sie überhaupt Rechte am Streitobjekt haben?
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