Leipzig – Weiterhin nicht freigeben muss die Deutsche Telekom AG ihr VDSL-Netz für Konkurrenten. Das Bundesververwaltungsgericht lehnte eine diesbezügliche Klage der Arcor AG und Co.KG am Mittwoch ab.
Laut „Spiegel“ haben die Richter entschieden, dass „die Änderung der Zugangsbedingungen durch die Bundesnetzagentur, wonach die Telekom zwar Kupfer-, nicht aber reine Glasfasernetze der Konkurrenten zur Verfügung stellen muss, rechtens sei“.
Arcor hat hingegen vor den Verwaltungsrichtern dafür plädiert, dass alle Telekommunikationsnetze der Regulierung unterlegen, was eine Öffnung des VDSL-Netzes nach sich ziehen würde. Damit stritt die Nummer Zwei im deutschen Telekommunikationsmarkt vor allem eine Entscheidung der Bundesnetzagentur von 2004 an, die besagt, dass Glasfasernetze nicht unter die Regulierung fallen, da es sich dabei um einen Nischenmarkt handelt.
Mit ihrer Entscheidung stützten die Verwaltungsrichter den Beschluss der Bundesnetzagentur, ohne aber darüber entschieden zu haben, ob dieser Beschluss inhaltlich richtig ist. [lf]
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