Vorsicht bei Kündigung von Premiere-Abo

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Um Ärger bei der Kündigung seines Abonnements bei dem Pay-TV-Anbieter zu vermeiden, sollte man unbedingt seine Smartcard per Einschreiben zurücksenden.

Sonst flattert möglicherweise einige Wochen später ein Brief von einem Inkassobüro mit einer Forderung über 75 Euro wegen Nichtablieferung der Smartcard in Haus.

So haben zahlreiche Abonnenten bereits Post von der Inkassofirma Infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen, die im Auftrag von Premiere 35 Euro Schadenersatz für die angeblich nicht zurück geschickte Smartcard, dazu zehn Euro Mahngebühren und 30 Euro Inkassogebühren verlangt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg meint sogar, dass die Post mit den Smartcards „auffallend oft bei Premiere nicht angekommen“ sei und vermutet, dass „Premiere in einigen Fällen wahrheitswidrig behauptet, die Smartcard nicht erhalten zu haben.“
 
Offenbar ist der Eingang des Kündigungsschreibens allein nicht ausreichend. Die Kunden von Premiere erhalten am Ende der Abolaufzeit eine Rücksendeaufforderung samt Premiere Proforma-Rechnung bei Nichtzurücksenden (35 Euro). Der Betrag wird nicht abgebucht, sondern muss von den Kunden selbst aktiv überwiesen werden. Gehen weder Smartcard noch die 35 Euro bei Premiere ein, kommt nach wenigen Tagen das Schreiben vom Inkassobüro in Höhe von ca. 75 Euro. Daher ist es wichtig, die Karte nur über Einschreiben zurückzusenden, um das Abschicken nachweisen zu können.
 
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät zudem den Kunden, die bereits eine Zahlungsforderung der Inkassofirma erhalten haben, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht zu zahlen. Für Kunden, die bereits gezahlt haben, bereitet die Hamburger Verbraucherzentrale eine Sammelklage vor um die zu Unrecht einvernahmten Beträge von Premiere zurück zu fordern. Bei Erfolg wird der erstrittene Betrag an die Kunden erstattet. In diesen Fällen sollten die Kunden eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen, aus der hervorgeht, dass sie die Smartcard zurück geschickt haben. Auf der Seite der Verbraucher-Zentrale Hamburg (VZHH) können Betroffene Kontakt aufnehmen und das Formular herunterladen. [sch]

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