VPRT fordert Reform für Erhebung der Rundfunkgebühren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Das Modell der Festsetzung von Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten muss grundlegend reformiert werden. Das fordert der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT).

In wenigen Tagen wird das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ZDF und ARD sowie DLR über das Gebührenverfahren der Länder. Wo die Sender vor allem mit dem Argument vorgehen, weniger Geld als notwendig bewilligt zu bekommen, sieht der VPRT einige Probleme.

Kritik äußert der Verband vor allem unter dem Ansehen, dass den per Verfassung festgelegten Vorgaben nicht mehr entsprochen wird: „Fehler bei der Bedarfsanmeldung durch mangelnde Binnenkontrolle in den Anstalten können durch die Prüfung der KEF nicht mehr korrigiert werden. In Verbindung mit der unzureichenden Auftragsdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsteht ein Teufelskreis, der den Anforderungen an eine positive Rundfunkordnung nicht mehr gerecht wird. Die Anstalten können ihr Wachstum in neue Märkte praktisch selbst bestimmen. Dagegen sollte das Gericht ein Signal setzen“, betont Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes.

Hoffnungen wurden vorgetragen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung die Aufgaben öffentlich-rechtlicher Sender sehr viel klarer und präziser strukturiert. Zugleich könne auf diesem Wege eine verfahrenstechnische Absicherung erfolgen.
 
Als Schritt in die richtige Richtung betrachtet der VPRT einen „Public Value“-Test. Auf diesem Wege ließe sich überprüfen, ob neue Angebote der öffentlich-rechtlichen Programme Auswirkungen auf die Medienwirtschaft und die Gebührenzahlen haben.
 
Derlei sei auch bei der Festsetzung von Gebühren relevant – insbesondere wenn es darum geht, zu prüfen, was ARD und ZDF mit digitalen Informationen leisten müssen und was der Markt bereits vorhält. „Die Binnenkontrolle oder die Selbstverpflichtungen der Anstalten sind dafür kein taugliches Mittel“, so Doetz. [ft]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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