VPRT sieht sich in EU-Beschwerde bestätigt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Bundesregierung gegen ihre Verpflichtungen aus Transparenzrichtlinie verstoßen hat.

Dies teilte sie nach Angaben des Verbandes privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) der Bundesregierung Anfang Juli in einem Schreiben mit. Die entsprechenden Bestimmungen der so genannten Transparenzrichtlinie („Richtlinie der Kommission über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen“) seien im deutschen Recht nicht hinreichend vollzogen worden. Die Kommission fordert die Bundesregierung nun auf, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen und eine Liste mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen sowie aller vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffenen Unternehmen zu übermitteln. Ausdrücklich schließt die Kommission auch die öffentlichen Rundfunkanstalten in die Gruppe der von der Transparenzrichtlinie betroffenen Unternehmen ein. Die Transparenzrichtlinie soll auf Grundlage getrennter Buchführung aufdecken, ob Unternehmen mit Hilfe staatlicher Subventionen Aktivitäten finanzieren, die außerhalb des öffentlichen Auftrages liegen und damit den Wettbewerb mit privaten Anbietern verzerren.

Laut VPRT-Präsident Jürgen Doetz (Foto) bestätigt die EU-Kommission die Forderung des Verbandes nach einer getrennten Buchführung für die kommerziellen und gebührenfinanzierten Aktivitäten von ARD und ZDF. Eine vollständige Transparenz ihrer Einnahmen und Ausgaben in diesen Bereichen sei Voraussetzung zur Offenlegung und Beendigung von Wettbewerbsverzerrungen in der Werbepreisgestaltung, im Online-Bereich, im Sportrechteeinkauf sowie in zahlreichen anderen Bereichen, in denen ARD und ZDF mit Gebührenmitteln in den Wettbewerb mit privaten Anbietern treten, so Doetz.
 
In der Einschätzung der Kommission, dass die Transparenzrichtlinie auch mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Länderebene vollzogen werden müsse, sieht Doetz eine der Hauptforderungen des VPRT in Brüssel in vollem Umfang bestätigt. Die Bundesregierung hatte die Transparenzrichtlinie zwar in Bundesrecht umgesetzt. Hierzu stellt die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben jedoch fest, dass die bloße Überführung der Richtlinie in ein nationales Gesetz nicht zur Sicherstellung der umfassenden Wirksamkeit der in der Richtlinie konkret festgelegten Verpflichtungen ausreiche. Hierzu bedürfe es zusätzlicher spezifischer Vollzugsmaßnahmen. Diese hätte der Gesetzgeber in Deutschland bis Ende Juli 2001 regeln müssen. [fp]

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