WDR-Conterganfilm: Grünenthal zieht vor Bundesverfassungsgericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Aachen/Karlsruhe – Der Contergan-Hersteller Grünenthal hat gegen den WDR-Conterganfilm Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Damit wehrt sich das Unternehmen weiter hartnäckig gegen einzelne Passagen des Films „Eine einzige Tablette“.

Am 10. April 2007 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) einige einstweilige Verfügungen aufgehoben, die Grünenthal gegen den WDR-Spielfilm erwirkt hatte.

Gleichzeitig hat der Pharmazie-Konzern Eilanträge aufErlass einstweiliger Anordnungen gestellt, die verhindern sollen, dass der Film in der Zwischenzeit aufFilmfestivals und in der ARD gezeigt wird. Vom FilmfestMünchen, das eine Vorführung für den 24. Juni 2007 angekündigt hatte, hat die Produktionsfirma Zeitsprung den Film bereits zurückgezogen.
 
„Der Film enthält nach wie vor eine Vielzahl schwerunwahrer Behauptungen über unser Unternehmen“, lies der Grünenthal-Geschäftsführer Sebastian Wirtz verlautbaren. „Dies können wir – beiallem grundsätzlichen Respekt vor der Kunst – nicht akzeptieren.“
 
InRichtung möglicher Filmkäufer aus dem Ausland wiederholte Wirtz seine Drohung, auch in anderen Ländern juristisch gegen eine Ausstrahlung vorzugehen. „Wir haben bereits zum Filmfest in Cannes im April 2007 mitgeteilt, dasswir entschlossen sind, unsere Rechte gegen jeden Vorführer und jedenpotentiellen Käufer des Films zu verfolgen“, so Wirtz.

Das von der Grünenthal GmbH 1957 bis 1961 vertriebene Schlafmittel Contergan führte zu schweren Körperbehinderungen bei Ungeborenen. InDeutschland waren davon rund 5 000 Kinder betroffen. Am Drehbuch zumWDR-Zweiteiler beanstanden Grünenthal und der damalige OpferanwaltKarl-Hermann Schulte-Hillen, der sich in der Anwalts-Figur PaulWegener wiedererkennt, eine große Zahl von Schlüsselszenen.
 
Im Juli 2006hatten Grünenthal und Schulte-Hillen vor dem Landgericht Hamburgeinstweilige Verfügungen mit insgesamt 32 Verbotsziffern erwirkt,woraufhin der WDR und Zeitsprung in Berufung gingen. DasOberlandesgericht Hamburg änderte die Urteile im April 2007weitgehend ab, indem es nur zwei Beschwerdepunkte gelten ließ. [lf]

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3 Kommentare im Forum
  1. AW: WDR-Conterganfilm: Grünenthal zieht vor Bundesverfassungsgericht Schon schlimm, das ist ein Pharmaunternehmen, welches verantwortlich für tausende behinderte Kinder in Deutschland ist, versucht dieses heute zu Leugnen und zu Verdrängen. Grünenthal wird hoffentlich auch vor dem Verfassungsgericht verlieren. Das haben die heute Erwachsenen, die mit den Behinderungen leben müssen auch verdient, das man Sie nicht vergisst. Die Fa. Grünenthal sollte sich was schämen. Mehr Berichte darüber, wie das Unternehmen versucht, die freie Meinungsäusserung zu verhindern...
  2. AW: WDR-Conterganfilm: Grünenthal zieht vor Bundesverfassungsgericht Hier wird offensichtlich mit allen Mitteln versucht die Ausstrahlung des Filmes zu verhindern. Ich hoffe, dass das Urteil des OLG Hamburg im Ergebnis Bestand haben wird.
  3. AW: WDR-Conterganfilm: Grünenthal zieht vor Bundesverfassungsgericht Was soll die Aufregung, um den Umsatz muss Grünenthal ja keine Angst haben, da sie den Verkauf von Contergan/Thalidomid in Brasilien laut eigenen Angaben schon 2003 eingestellt haben. Leider verkaufen andere Firmen munter weiter: "Neue "Contergan-Kinder" in Südamerika Darüber, dass Thalidomid nur unter strenger Kontrolle abgegeben werden darf, sind sich alle Ärzte einig. Doch das ist gerade in armen Ländern oft eine Wunschvorstellung: In Brasilien und Kolumbien, wo das Mittel zur Lepra-Belämpfung eingesetzt wird, kamen in den vergangenen Jahren wieder mehrere Hundert "Contergan-Kinder" zur Welt. Tragischerweise hat dort vor allem ein gut gemeinter Sicherheitshinweis zu neuen Opfern geführt: Der Hersteller brachte als Warnung für Analphabeten ein Bild einer durchgestrichenen, schwangeren Frau auf der Packung an. Viele dachten daraufhin, dass es sich um ein Verhütungsmittel handele." Quelle: br-online
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