Aachen/Karlsruhe – Der Contergan-Hersteller Grünenthal hat gegen den WDR-Conterganfilm Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Damit wehrt sich das Unternehmen weiter hartnäckig gegen einzelne Passagen des Films „Eine einzige Tablette“.
Am 10. April 2007 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) einige einstweilige Verfügungen aufgehoben, die Grünenthal gegen den WDR-Spielfilm erwirkt hatte.
Gleichzeitig hat der Pharmazie-Konzern Eilanträge aufErlass einstweiliger Anordnungen gestellt, die verhindern sollen, dass der Film in der Zwischenzeit aufFilmfestivals und in der ARD gezeigt wird. Vom FilmfestMünchen, das eine Vorführung für den 24. Juni 2007 angekündigt hatte, hat die Produktionsfirma Zeitsprung den Film bereits zurückgezogen.
„Der Film enthält nach wie vor eine Vielzahl schwerunwahrer Behauptungen über unser Unternehmen“, lies der Grünenthal-Geschäftsführer Sebastian Wirtz verlautbaren. „Dies können wir – beiallem grundsätzlichen Respekt vor der Kunst – nicht akzeptieren.“
InRichtung möglicher Filmkäufer aus dem Ausland wiederholte Wirtz seine Drohung, auch in anderen Ländern juristisch gegen eine Ausstrahlung vorzugehen. „Wir haben bereits zum Filmfest in Cannes im April 2007 mitgeteilt, dasswir entschlossen sind, unsere Rechte gegen jeden Vorführer und jedenpotentiellen Käufer des Films zu verfolgen“, so Wirtz.
Das von der Grünenthal GmbH 1957 bis 1961 vertriebene Schlafmittel Contergan führte zu schweren Körperbehinderungen bei Ungeborenen. InDeutschland waren davon rund 5 000 Kinder betroffen. Am Drehbuch zumWDR-Zweiteiler beanstanden Grünenthal und der damalige OpferanwaltKarl-Hermann Schulte-Hillen, der sich in der Anwalts-Figur PaulWegener wiedererkennt, eine große Zahl von Schlüsselszenen.
Im Juli 2006hatten Grünenthal und Schulte-Hillen vor dem Landgericht Hamburgeinstweilige Verfügungen mit insgesamt 32 Verbotsziffern erwirkt,woraufhin der WDR und Zeitsprung in Berufung gingen. DasOberlandesgericht Hamburg änderte die Urteile im April 2007weitgehend ab, indem es nur zwei Beschwerdepunkte gelten ließ. [lf]
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