ZAK rügt N24 wegen Werbeverstoß

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Privatsender N24 hat eine Rüge der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten kassiert. Beanstandet wurde von den Medienhütern eine unzureichende Trennung von Werbung und Programm.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat den Nachrichtensender N24 für die unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung gerügt. Auf einer gemeinsamen Sitzung vom Dienstag (15. Oktober) in München sprachen sich die Medienanstalten nach eigenen Angaben für eine Beanstandung des Veranstalters N24 aus. Im Februar 2013 habe dieser gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen.

Der Vorwurf: Der Sender hatte einen sogenannten „Auto-Tipp“ für ein bestimmtes PKW-Modell in seinem Programm gezeigt, ohne diesen in ausreichendem Maße als Werbung zu kennzeichnen. „Werbesendungen müssen korrekt gekennzeichnet sein, damit die Zuschauer nicht in die Irre geführt werden. Das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm ist essentiell“, kommentierte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der ZAK, die Entscheidung der Kommission. [ps]

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